Bank- og finansformidlingstjenester
Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Güterverkehr und von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst. Für die Benutzung mautpflichtiger Straßen mit mautpflichtigen Fahrzeugen ist der Mautschuldner verpflichtet, eine Maut zu entrichten. U.a. steht ihm dafür die Zahlungsmöglichkeit per Tankkarte zur Verfügung. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Akzeptanzverträgen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens. Damit soll über Akzeptanzverträge für Tankkarten mit Emittenten die bargeldlose Zahlung von Maut, spätestens ab dem 01.09.2024, sichergestellt werden. Die gegenständliche Auftragsbekanntmachung ist eine Ergänzung im Rahmen einer Berichtigung (Folgebekanntmachung) und muss aus technischen Gründen als erneute Auftragsbekanntmachung erfolgen. Sie bezieht sich auf die nachstehenden Bekanntmachungen: Die Auftragsbekanntmachung des Auftrags "Zulassungsverfahren Tankkarten" mit der Bekanntmachungsnummer 451583-2023 ist am 25.07.2023 bereits veröffentlicht worden. Sie wurde mit der Bekanntmachung vom 01.08.2023, mit der Bekanntmachungsnummer 466938-2023, berichtigt.
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Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Güterverkehr und von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst. Für die Benutzung mautpflichtiger Straßen mit mautpflichtigen Fahrzeugen ist der Mautschuldner verpflichtet, eine Maut zu entrichten. U.a. steht ihm dafür die Zahlungsmöglichkeit per Tankkarte zur Verfügung. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Akzeptanzverträgen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens. Damit soll über Akzeptanzverträge für Tankkarten mit Emittenten die bargeldlose Zahlung von Maut, spätestens ab dem 01.09.2024, sichergestellt werden. Die gegenständliche Auftragsbekanntmachung ist eine Ergänzung im Rahmen einer Berichtigung (Folgebekanntmachung) und muss aus technischen Gründen als erneute Auftragsbekanntmachung erfolgen. Sie bezieht sich auf die nachstehenden Bekanntmachungen: Die Auftragsbekanntmachung des Auftrags "Zulassungsverfahren Tankkarten" mit der Bekanntmachungsnummer 451583-2023 ist am 25.07.2023 bereits veröffentlicht worden. Sie wurde mit der Bekanntmachung vom 01.08.2023, mit der Bekanntmachungsnummer 466938-2023, berichtigt.
Kvalifikasjonskrav
Erklärungen zur Zuverlässigkeit gem. Zulassungsformblatt Ziffer 1 a) - q)
Erklärungen zur Einhaltung EU-Sanktionspaket Nr. 2022/576, Nr. 833/2014 gem. Zulassungsformblatt Ziffer 2 a) - d)
Der Antragsteller versichert, dass er als Vertragspartner eine Tankkarte anbietet. Der Antragsteller hat das Legitimationsobjekt in einem gesonderten Dokument detailliert vorzustellen, welches er mit dem Zulassungsantrag einreicht. Darüber hinaus hat der Antragsteller folgende Angaben/Erklärungen zu machen: - Es ist anzugeben (Eigenerklärung), ob der Antragsteller für die Tankkarte über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 ZAG verfügt (s. Zulassungsformblatt). - Für den Fall, dass der Antragsteller eine Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b) ZAG für sich in Anspruch nimmt, hat er eine entsprechende Eigenerklärung (s. Zulassungssformblatt) zu leisten. - Sollte der Antragsteller eine Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b) ZAG für sich in Anspruch nehmen und der Anzeigepflicht i.S.d § 2 Abs. 2 ZAG unterfallen, so ist eine diesbezügliche Eigenerklärung zu leisten (s. Zulassungsformblatt). - Für den Fall, dass der Antragsteller seinen Sitz in einem anderen Staat hat und damit nicht dem ZAG unterfällt (z.B. Schweiz, Großbritannien), ist eine Eigenerklärung darüber zu leisten, ob der Antragsteller über eine vergleichbare Erlaubnis verfügt bzw. eine solche aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht benötigt (s. Zulassungsformblatt).
Der Antragsteller versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 2 UstG (oder vergleichbar) ist. Unternehmer im Sinne des § 2 UstG ist, wer eine selbständige Tätigkeit ausführt, die nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird. Dies bedeutet, dass eine auf be-stimmte Dauer ausge-richtete Tätigkeit auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils gerichtet sein muss (keine Privatperson).
Der Antragsteller versichert, dass die Vertragssprache Deutsch und die Projektsprache Deutsch oder Englisch ist und der Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit diesem Zulassungsverfahren und dem Projekt in deutscher oder englischer Sprache erfolgt.
Tildelingskriterier
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- 10-VST-E-2023
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