Bygg og anlegg - Oppføring, renovering og vedlikehold av bygninger
Der Auftraggeber hat im westlichen Gebiet des Flughafenareals (AirSite West, Cluster 1), außerhalb des Sicherheitsbereichs, im Zuge der innovativen Arealentwicklung "LabCampus" in einer ersten Realisierungsphase - LAB 48 - ein Bürogebäude mit Mischnutzung und - LAB 52 - die Airport Academy realisiert.
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- Kontakt navn
- Flughafen München GmbH
- Kontakt telefon
- +4989975-61254
- Kontakt e-post
- vergabe@munich-airport.de
- Adresse
- Nordallee 54, 85356 München-Flughafen
Der Auftraggeber hat im westlichen Gebiet des Flughafenareals (AirSite West, Cluster 1), außerhalb des Sicherheitsbereichs, im Zuge der innovativen Arealentwicklung "LabCampus" in einer ersten Realisierungsphase - LAB 48 - ein Bürogebäude mit Mischnutzung und - LAB 52 - die Airport Academy realisiert.
Kvalifikasjonskrav
Der Bewerber darf keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB aufweisen.
Der Bewerber darf im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
Der Bewerber darf nicht zahlungsunfähig sein, es darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein, die Eröffnung eines solchen Verfahrens darf mangels Masse nicht abgelehnt worden sein, der Bewerber darf sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bewerber darf in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sein.
Der Bewerber muss eine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmenskennzeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers besitzen.
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Netto-Jahresumsatz in Höhe von 5 Mio. EUR erzielt haben. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingung werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Der Bewerber muss Umsatz für Leistungen nachweisen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar angesehen werden Planungs- und Bauleistungen des Bewerbers als Kumulativleistungsträger (Generalunternehmer/Generalübernehmer) für Mieterausbauprojekte (Hochbau und TGA).
Tildelingskriterier
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- 2020-1002695_Flughafen München_LabCampus Mieterausbau_Generalunternehmerleistung
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