Brief

Farmasøytisk engroshandel

DAK-Gesundheit beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b, ATC L03AB08, abzuschließen. Die Verträge treten am 01.04.2026 in Kraft und enden am 31.03.2028, mit einem geschätzten maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren für Originale.

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Om anbudet

    § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Interferon beta-1b, ATC L03AB08, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.04.2026 in Kraft und endet am 31.03.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.Hovedtrekkene i prosedyrenEs handelt sich um ein Open-House-Verfahren für Originale.

    Kontakt telefon
    +49 402364855-1194
    Adresse
    Nagelsweg 27- 31, 20097 Hamburg

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Innkjøper
Tittel
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1b, ATC L03AB08 für die Zeit 01.04.2026 - 31.03.2028
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