Farmasøytisk engroshandel
Die AOK Niedersachsen benötigt pharmazeutische Produkte in Form eines nicht-exklusiven Rabattvertrages für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Midazolam (ATC-Code (WHO): N05CD08), die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähig sind. Der Vertrag läuft vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 und ermöglicht jederzeitige Vertragsabschlüsse während der Laufzeit ("Open-House-Modell"). Apotheken in Niedersachsen müssen ab dem 01.07.2026 vorrangig Fertigarzneimittel abgeben, für die ein solcher Rabattvertrag besteht. Verträge können nur mit pharmazeutischen Unternehmern im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR haben.
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- Kontakt navn
- Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
- Kontakt telefon
- 0511870113378
- Kontakt e-post
- rabattvertraege.ssb@nds.aok.de
- Adresse
- Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Midazolam (ATC-Code (WHO): N05CD08) innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“). In Niedersachsen haben Apotheken auch im Sprechstundenbedarf ab dem 01.07.2026 vorrangig Fertigarzneimittel abzugeben, für die ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V besteht.
Kvalifikasjonskrav
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Tildelingskriterier
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- Tittel
- Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Midazolam (ATC-Code (WHO): N05CD08).
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