Brief

Farmasøytisk engroshandel

Die AOK Niedersachsen benötigt pharmazeutische Produkte in Form eines nicht-exklusiven Rabattvertrages für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sevofluran (ATC-Code: N01AB08), die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähig sind. Der Vertrag läuft vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 und ermöglicht jederzeitige Vertragsabschlüsse im "Open-House-Modell". Apotheken in Niedersachsen müssen ab dem 01.07.2026 vorrangig Fertigarzneimittel abgeben, für die ein solcher Rabattvertrag besteht. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (oder eine Vertragsgemeinschaft) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat haben.

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Om anbudet

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sevofluran (ATC-Code: N01AB08) innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“). In Niedersachsen haben Apotheken auch im Sprechstundenbedarf ab dem 01.07.2026 vorrangig Fertigarzneimittel abzugeben, für die ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V besteht.

    Kontakt navn
    Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
    Kontakt telefon
    0511870113378
    Adresse
    Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover

Kvalifikasjonskrav

    Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

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Tittel
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sevofluran (ATC-Code: N01AB08).
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