Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1079 den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung -Leistungsbereich 02: Hauptprüfung und Prüfung aus besonderem Anlass -Leistungsbereich 03: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Stahl-, Stahlverbundtragwerken -Leistungsbereich 04: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Verkehrszeichenbrücken Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1079 den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung -Leistungsbereich 02: Hauptprüfung und Prüfung aus besonderem Anlass -Leistungsbereich 03: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Stahl-, Stahlverbundtragwerken -Leistungsbereich 04: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Verkehrszeichenbrücken Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
Kvalifikasjonskrav
Auf gesondertes Verlangen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens 2 Referenzaufträgen einzureichen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: Durchführung von Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 für Brückenbauwerke (Ü/A) mit Überbauten im Zuge von Bundesfernstraßen.
Auf gesondertes Verlangen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens 2 Referenzaufträgen einzureichen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: Durchführung von Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 für Brückenbauwerke (Ü/A) mit Überbauten im Zuge von Bundesfernstraßen.
Auf gesondertes Verlangen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens 2 Referenzaufträgen einzureichen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: Durchführung von Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 für Brückenbauwerke (Ü/A) mit Überbauten mindestens einmal in Stahl oder Stahlverbund im Zuge von Bundesfernstraßen.
Auf gesondertes Verlangen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens 2 Referenzaufträgen einzureichen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: Durchführung von Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 für Verkehrszeichenbrücken im Zuge von Bundesfernstraßen.
Mindestanforderung für die Zulassung einheitlich für alle Leistungsbereiche: Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 1 Person, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen wird.
Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abgedeckt werden: Für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr. Für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000,00 EUR je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr. Oder sind im Rahmen einer bestehenden Versicherung für den Fall des Erhalt eines Einzelauftrags die Versicherungssumme abhängig von dem jeweiligen Auftragswert gem. AVB F-StB, maximal auf v. g. Mindestversicherungssumme zu erhöhen.
Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen.
Eintragung im einschlägigen Berufsregister.
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt 2.1.4 vergeben.
Beskrivelse
Preis
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- Tittel
- Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren
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