Persontransporttjenester
Das Oberlandesgericht Dresden benötigt Pakettransportdienste für teilnehmende sächsische Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Dienstleistung umfasst die Abholung, den Weitertransport und die Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb Deutschlands. Die Zustellung im Inland muss grundsätzlich spätestens am dritten Werktag nach Abholung erfolgen, von Montag bis Samstag. Für internationale Sendungen übergibt der Auftragnehmer die Pakete an den Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen Paketdienstleister, der die Grundsätze des Weltpostvertrages einhält. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (100%). Als Qualifikationsanforderung ist die Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) erforderlich.
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- vergabestelle@olg.justiz.sachsen.de
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- Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der versandfertigen Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, Weitertransport und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Kvalifikasjonskrav
Die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) liegen nicht vor.
Es wurde keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Der Bieter hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist.
Einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe liegt nicht vor.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, liegen nicht vor.
Der Bieter erfüllt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung.
Namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail).
Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation.
Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter, Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?).
Wie erfolgt die Qualitätssicherung?
Angaben zum Reklamationsmanagement.
Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
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- Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz
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