Bedriftsrådgivning
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt wissenschaftliche Evaluierungsdienstleistungen für den Strukturwandel in den Kohleregionen für den Zeitraum 2027 bis 2032. Der Auftrag umfasst die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG), des STARK-Bundesprogramms sowie die Zuarbeit zur haushaltsrechtlichen Erfolgskontrolle. Ein zentraler Bestandteil ist die administrative Betreuung einer bundesweiten InvKG-Mikrodatenbank in einem Forschungsdatenzentrum. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (70 %, unterteilt in Personal 30 %, Arbeitsorganisation und -abläufe 10 %, Umsetzungskonzept 60 %) und Preis (30 %). Als Qualifikationsanforderung ist ein Auszug der Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU genannten Register erforderlich, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
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- Kontakt navn
- BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
- Kontakt telefon
- 0000
- Kontakt e-post
- vergabestelle@bmwe.bund.de
- Adresse
- Scharnhorststr. 34 - 37, 10115 Berlin
Ausgeschrieben wird die wissenschaftliche Evaluierung des Strukturwandels in den Kohleregionen (2027–2032). Der Auftrag umfasst u.a. die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG), die Evaluierung des STARK-Bundesprogramms sowie die Zuarbeit zur haushaltsrechtlichen Erfolgskontrolle. Ein zentraler Bestandteil ist zudem die administrative Betreuung einer bundesweiten InvKG-Mikrodatenbank in einem Forschungsdatenzentrum.
Kvalifikasjonskrav
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien (1) "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und (2) "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (60%) mit Unterkriterien (1) "Methodisches Konzept für die Metaanalyse und Evidenzsynthese (Fokus AP 1)" (10%), "Methodisches Konzept für die Gesetzesevaluierung und Kausalanalytik (Fokus AP 2 und AP 3)" (30%) und (3) "Technisches Datenmanagement und haushaltsrechtliche Erfolgskontrolle (Fokus AP 4 und AP 5)" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
Delkriterier
Beskrivelse
Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung
Beskrivelse
Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
Beskrivelse
Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
Beskrivelse
- Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Alle Leistungsformate der Beauftragung für die Gesamtlaufzeit der Beauftragung sind im Preisblatt abgebildet. - Der Bieter gibt für jedes Leistungsformat – je nach Vorgabe – einen Pauschalfestpreis oder Stundensatz an. - Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungsformate ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Die Pauschalfestpreise/ Stundensätze beinhalten alle Personal-, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden somit nicht gesondert vergütet. - Im Preisblatt ist die Menge je Leistungseinheit fest vorgeschrieben. Die Vorgaben dürfen nicht verändert werden. Festpreise/ Stundensätze werden mit der Mengenanzahl multipliziert. Auf dieser Grundlage ergeben sich Netto- und Bruttogesamtpreise je Leistungsformat. Aus der Gesamtsumme aller Leistungsformate ergibt sich der Gesamtangebotspreis. Dieser versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis. - Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Vergütung des gesamten Auftragsvolumens. Für die als Bedarfspositionen gekennzeichneten Leistungskomponenten gilt: Die Leistungserbringung erfolgt nach separater, expliziter Freigabe durch den AG. Für die als Pauschalleistungen ausgewiesenen Leistungskomponenten gilt: Die Anzahl der entsprechenden Leistungsformate kann sich während der Vertragslaufzeit verändern. Der AG informiert den AN rechtzeitig vor Aufnahme der jeweiligen Leistungsbestandteile, sofern dies der Fall sein sollte. - Bitte nehmen Sie ergänzende Erläuterungen zur Zusammensetzung des Preisangebots (z.B. Personalansätze, Sach- und ggf. Reisekosten, reduzierte Umsatzsteuerpflicht) im Angebotstext selbst vor. Der Auftraggeber muss die Auskömmlichkeit des vorgesehenen Ressourceneinsatzes nachvollziehen und einschätzen können. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Bitte füllen Sie das Preisblatt sorgfältig aus. Nachbesserungen/ Nachverhandlungen sind bei der hier gewählten Verfahrensart nicht möglich.
Evalueringsmetode
Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
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- Begleitende Evaluierung Strukturwandel Kohleregionen für den Zeitraum 2027 bis 2032
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