Beskrivelse
Kosten Pos. 3 bis 5: etwaige Kosten für CO2-Zertifikate Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Die Betreiber müssen über ihre Treibhausgasgasemissionen aus der fossilen Verbrennung berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben. Im Falle einer thermischen Verwertung der Gesamtmenge oder von Sortierfraktionen kann daher unter der Pos. 3, 4 und/oder 5 im Leistungsverzeichnis der Mengenanteil an der Gesamtmenge in Prozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung trägt. Der jeweils angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Dabei kann je nach Behandlungsverfahren zwischen folgenden Abfallschlüsselnummern differenziert werden: - 20 03 07: Sperrmüll; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 35,38 EUR/Mg. Dieser Abfallschlüssel gilt für Mengenanteile des Sperrmülls, die einer direkten thermischen Verwertung zugeführt werden. - 19 12 12: sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 30,84 EUR/Mg. Erfolgt vor der thermischen Verwertung zunächst eine Vorsortierung des Sperrmülls, gilt dieser Abfallschlüssel für alle Sortierfraktionen, außer Altholz. - 19 12 07: Altholz A III; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 8,45 EUR/Mg. Im Falle einer Vorsortierung, gilt dieser Abfallschlüssel für die Sortierfraktion Altholz. Die Einheitspreise (netto) für die Angebotsbewertung errechnen sich aus den Standardwerten der EBeV 2030, Anlage 2, Teil 5, Nr. 5 "Sperrmüll", Nr. 3 "Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung" und Nr. 6b "Altholz AIII, AIV, PCB" mit einem Wert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG. Im Vertragsvollzug gleiten die Preise gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Für die Abschätzung der Transportkosten, die dem Auftraggeber für die Abfallanlieferung beim Auftragnehmer entstehen werden, erfolgt eine Bewertung nach den unten dargestellten Maßstäben. Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung des Transportaufwands erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung.de". Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t), Diesel, Euro 6 - Vermeiden: keine Auswahl Die vom Routenplaner berechnete Zeit für die Strecke wird für die Ermittlung der Nettokosten herangezogen, weiterhin werden folgende Kennwerte und Kostenbestandteile für alle Bieter pauschal angesetzt: - Aufnehmen und Abkippen pro Umlauf: 1 h - Tonnage je Umlauf: 16 Mg - Rüstzeit: 0,25 h pro Tag - Tagesbetriebszeit inkl. Rüstzeit: 8 bis 12 Stunden (Diese Größe ist relevant für die Zahl der Umläufe, welche mit einem Fahrzeug pro Tag erledigt werden können. Sie wird so eingestellt, dass inkl. Rüstzeit eine Tagesbetriebszeit von 8-12 h erreicht wird. Sofern dies nicht möglich ist [z. B. bei einem Zeitbedarf von mehr als 6 h je Umlauf], wird mit halben Umläufen gerechnet [bei 7 h je Umlauf wird also mit 1,5 Umläufen entsprechend einer Tagesbetriebszeit von 1,5 x 7 + 0,25 = 10,75 h gerechnet].) - Fahrzeugkosten pro Tag: 200 EUR - Personalkosten pro Stunde: 22 EUR - Treibstoffkosten: 0,65 EUR/km - Fährkosten in veröffentlichter Höhe - Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: 15 % Die Mautgebühren können vom Routenplaner angezeigt werden und werden in dieser Höhe übernommen. Die vom Auftraggeber im Zuge der Angebotsauswertung ermittelten Transportkosten dienen nur der Bewertung der Angebote und sind nicht Gegenstand des Vertragsvollzuges.