Angabe von 2 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.08.2018-31.07.2026 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Folgende Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten: Referenzkategorie 1: Bauvolumen brutto (KG 500) (max. Punktzahl bei mind. 350.000 €), dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-8), Freianlagenplanung von Außenspielächen für Kinder von 6-11 Jahren (falls ja: volle Punktzahl), Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). Referenzkategorie 2: Bauvolumen brutto (KG 500) (max. Punktzahl bei mind. 250.000 €), dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-8), Freianlagenplanung eines Pausenhofs (falls ja: volle Punktzahl), Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer wertbaren Referenz erfüllt ist) für: Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. Einhaltung einschlägiger Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers (falls ja: volle Punktzahl), Mitwirkung bei der Beschaung von öffentlichen Fördermitteln; Benennung des Förderprojekts (falls ja: volle Punktzahl), Planung und Ausführung von PKW- und Fahrradstellplätzen (falls ja: volle Punktzahl), Maßnahme im laufenden Betrieb mit Publikums-/Schülerverkehr (falls ja: volle Punktzahl), Berücksichtigung eines vorhandenen Baumbestands (falls ja: volle Punktzahl), Wiederverwendung vorhandener Spielgeräte bei der Neugestaltung eines Pausenhofs (falls ja: volle Punktzahl), Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) für Außenspielächen o.ä. (falls ja: volle Punktzahl). Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.