Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Leipzig 1, benötigt Bodenbelagsarbeiten für das Finanzamt Bautzen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 130 Tagen. Dieter Holschbach GmbH hat heute einen ähnlichen Vertrag. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100%). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis von drei Referenzprojekten in den letzten fünf Kalenderjahren, wobei eine Referenz die Verlegung von Linoleumbelag auf einer Fläche von mindestens 250 m² umfassen muss, eine Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Arbeitskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, den Nachweis der Gewerbeanmeldung, eine Eigenerklärung über das Nichtvorhandensein eines Insolvenzverfahrens, eine Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit des Unternehmens, den Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inkl. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Tariflichen Sozialkasse und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG), den Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, eine Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (bezogen auf Bauleistungen und vergleichbare Leistungen) sowie den Nachweis des Eintrags in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer und den Nachweis des Eintrags im Handelsregister.
Slipp å lese og skrive alt selv, la Cobrief gjøre det for deg!
Prøv Cobrief ProOm anbudet
- Kontakt telefon
- 000
- Kontakt e-post
- vergaben@sib.smf.sachsen.de
- Adresse
- Fabrikstraße 48, 02625 Bautzen
Bodenbelagsarbeiten
Kvalifikasjonskrav
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Preis
Se hele utlysningen
- Tittel
- Finanzamt Bautzen - konzentrierte Unterbringung
- Hovedkode
- Tilleggskoder
- Lokasjon
- Varighet
- 130 døgn
- Tildelingskriterium 1
- Kvalifikasjonskrav 1
- Kvalifikasjonskrav 2
- Kvalifikasjonskrav 3
- Kvalifikasjonskrav 4
- Kvalifikasjonskrav 5
- Kvalifikasjonskrav 6
Ingen tilleggskoder fra innkjøper …
Preis
Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren, in Art und Umfang vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden drei REFERENZNACHWEISE mit folgenden Angaben gefordert: VON DEN DREI REFERENZNACHWEISEN MUSS EINE REFERENZ FOLGENDES AUFTRAGSSPZIFISCHE KRITERIUM ERFÜLLEN: VERLEGEARBEITEN LINOLEUMBELAG MIT EINER FLÄCHE VON MINDESTENS 250 m² Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten ARBEITSKRÄFTE gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
1.) Nachweis über die GEWERBEANMELDUNG 2.) Eigenerklärung, dass ein INSOLVENZVERFAHREN oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird. 3.) Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/ Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die ZUVERLÄSSIGKEIT als Bewerber/ Bieter in Frage stellt. Dazu gehört die Erklärung, dass a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB/A vorliegen, b) der Bewerber/Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist, c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB/A vorliegt, d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. 4.) Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter seine Verpflichtung zur ZAHLUNG VON STEUERN UND ABGABEN sowie der BEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch: a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist. Andernfalls ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Betrieb nicht beitragspflichtig ist, b) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 5.) Nachweis über die Mitgliedschaft in einer BERUFSGENOSSENSCHAFT durch Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Eigenerklärung über den UMSATZ des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt.
Nachweis über den Eintrag in die HANDWERKSROLLE für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
Nachweis über den Eintrag im HANDELSREGISTER. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung im genannten Register verpflichtend ist.