Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. benötigt Dienstleistungen zur Gefahrstoffentsorgung im Rahmen einer Rahmenvereinbarung über 2 Jahre. Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport und Lagerung der ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung/Verwertung der Abfälle muss in einer zugelassenen Anlage erfolgen, und der Auftragnehmer muss ein ausreichend dimensioniertes Zwischenlager für Entsorgungsengpässe vorhalten. Als Qualifikationsanforderung ist mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren einzureichen, die die Entsorgung von mindestens 5 der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Abfallschlüsselnummern (AVV) umfasst.
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Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.
Mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) im Bereich der Gefahrstoffentsorgung, die zumindest die Entsorgung von 5 der im Leistungsverzeichnis enthaltenen AVV umfasst.