Rørlegger- og sanitærarbeid
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Bautzen, benötigt Bauleistungen für die Sanierung der technischen Infrastruktur, insbesondere Trinkwasser- und Löschwasser-Erdarbeiten, in Leipzig. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100 %). Für die Qualifikation sind drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren erforderlich, wobei zwei davon die Erneuerung/den Ersatzneubau von Trinkwasserleitungen mit einer Bausumme von mindestens 1.000.000 Euro nachweisen müssen. Zudem ist die Qualifikation und Gütesicherung nach DVGW GW 301 2011-10 für Rohrleitungs- und Tiefbau mit Zertifizierungsumfang für DVGW W2 ge, pe, st. oder gleichwertig nachzuweisen. Der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren muss mindestens 5.000.000 Euro betragen.
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GOK Sanierung Technische Infrastruktur TW-LöW-Erdarbeiten
Kvalifikasjonskrav
Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren, in Art und Umfang vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden drei REFERENZNACHWEISE mit folgenden Angaben gefordert: Anhand von ZWEI REFERENZNACHWEISEN muss die ERNEUERUNG / der ERSATZNEUBAU von TRINKWASSERLEITUNGEN mit einer BAUSUMME von MINDESTENS 1.000.000 EURO nachgewiesen werden.
Der Bieter hat die Qualifikation und Gütesicherung nach DVGW GW 301 2011-10 für Rohrleitungs- und Tiefbau mit Zertifizierungsumfang für DVGW W2 ge, pe, st. oder gleichwertig nachzuweisen.
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten ARBEITSKRÄFTE gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Nachweis über die GEWERBEANMELDUNG.
Eigenerklärung, dass ein INSOLVENZVERFAHREN oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/ Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die ZUVERLÄSSIGKEIT als Bewerber/ Bieter in Frage stellt. Dazu gehört die Erklärung, dass a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB/A vorliegen, b) der Bewerber/Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist, c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB/A vorliegt, d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter seine Verpflichtung zur ZAHLUNG VON STEUERN UND ABGABEN sowie der BEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Nachweis über die Mitgliedschaft in einer BERUFSGENOSSENSCHAFT.
Eigenerklärung über den UMSATZ des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt.
In den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die Umsätze anzugeben sind, muss als Durchschnitt ein MINDESTUMSATZ, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, IN HÖHE VON 5.000.000,00 EURO erzielt worden sein.
Nachweis über den Eintrag in die HANDWERKSROLLE für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
Nachweis über den Eintrag im HANDELSREGISTER. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung im genannten Register verpflichtend ist.
Tildelingskriterier
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- GOK, Sanierung technische Infrastruktur
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