Helse- og sosial tjenesteyting
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) sucht im Rahmen des "Healthy Hub 2026" innovative Digital-Health-Lösungen, die die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wirtschaftlicher und effektiver machen. Gesucht werden Versorgungslösungen, die sich im Rahmen von Versorgungsverträgen oder Softwarelizenzverträgen nach SGB V und/oder XI mit Kranken- und/oder Pflegekassen darstellen lassen, wobei diese hybride oder rein digitale Lösungen sein können. Die Lösungen müssen einen durchdachten Versorgungspfad aufweisen, die Effektivität und Effizienz in der Versorgung verbessern, über die übliche Regelversorgung hinausgehen und bereits so weit entwickelt sein, dass sie für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen geeignet sind. Das Verfahren ist mehrphasig und beginnt mit der Auswahl von maximal 15 Bewerbern, die zu einem Pitch eingeladen werden. Die Dienstleistungen sollen in Berlin erbracht werden.
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- Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X
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Die ARGE Digitale Innovation (ARGE) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Auftraggeberinnen nach § 219 SGB V i. V. m. § 94 Abs. 1a SGB X. Ziel der ARGE, die den sog. Healthy Hub (www.healthy-hub.de) betreibt, ist es, Innovationen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu erschließen, um deren Leistungen durch Optimierung oder Substitution im Interesse der Versicherten wirtschaftlicher und effektiver zu machen. Dabei sollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung aktiv genutzt werden. Zu diesem Zweck sollen innovative Anbieter von Digital-Health-Lösungen (u.a. Start-ups) als geeignete Kooperationspartner der ARGE-Mitglieder identifiziert und ausgewählt werden. Die ausgewählten Bewerber können im weiteren Verlauf des Verfahrens Vertragspartner einzelner oder mehrerer der Auftraggeberinnen werden. Gesucht werden in diesem siebten Wettbewerb der Auftraggeberinnen: Versorgungslösungen, die sich im Rahmen von Versorgungsverträgen oder Softwarelizenzverträgen mit engem Versorgungsbezug nach SGB V und/oder XI mit Kranken- und/oder Pflegekassen darstellen lassen. Die gesuchten Versorgungslösungen können hybride sein und klassische sowie digitale Versorgung miteinander verbinden oder auch rein digitale Lösungen darstellen. Weitere Informationen sind auf der Website: https://www.healthy-hub.de/wettbewerb-und-auswahlverfahren.html zu finden.Hovedtrekkene i prosedyrenDie Vergabe wird europaweit mittels Wettbewerbsbekanntmachung i. S. d. §§ 69 f. VgV und sich unmittelbar anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Für die Bewerbung ist das auf der Website: http://www.healthy-hub.de/ unter dem Tab / der Rubrik "Jetzt bewerben" zur Verfügung gestellte online-Formular zu verwenden. Weitere Anforderungen an die gesuchten Versorgungslösungen: - Nachweis eines durchdachten und nachvollziehbaren Versorgungspfads bzw. eines durchdachten und nachvollziehbaren Gesamtversorgungskonzepts („Patientenreise“), in dem die Versorgungslösung z.B. im Rahmen eines Versorgungsvertrages ggf. mit weiteren Leistungserbringern in Versorgungsprozesse eingebettet und/oder sektorübergreifend dargestellt wird. - Bei einem notwendigen Einbezug Dritter (z. B. bestimmter Leistungserbringergruppen oder Managementgesellschaften) in die Versorgungslösung soll dargestellt werden, wie verbindlich ggf. vorhandene Kontakte zu diesen Dritten sind. Die Verbindlichkeit sollte z.B. anhand einer Absichtserklärung (LOI) oder eines Vertrages nachgewiesen werden. - Es muss sich um Versorgungslösungen handeln, die zum Einsatz bei den Versicherten der Auftraggeberinnen zum Zwecke der Gesundheitsversorgung geeignet sind. Ausschließlich technische Plattformen oder andere lediglich zum Management von administrativen Prozessen geeignete Lösungen sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. - Die Versorgungslösung muss die Effektivität und Effizienz in der Versorgung verbessern. - Die Versorgungslösung geht dabei über die übliche Regelversorgung hinaus. - Auch der Nutzen und Innovationsgehalt der Versorgungslösung für die Versicherten der Auftraggeberinnen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge. - Nicht gesucht werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der Regelversorgung nach § 33a SGB V, sofern sie schon gelistet sind, sich im Antragsverfahren befinden oder Hersteller dies planen. Wenn dagegen eine DiGA im Rahmen einer besonderen Versorgung i. S. d. § 140a SGB V zusätzlich zu weiteren Gesundheitsleistungen eingesetzt werden soll, so wäre dies ein zulässiger Wettbewerbsbeitrag. Der Nachweis hätte dann wie oben beschrieben zu erfolgen. - Ebenfalls nicht gesucht werden Angebote aus dem Bereich der Primärprävention nach §20 SGB V. Ferner gilt: - Gesucht werden ausschließlich Versorgungslösungen, die bereits so weit entwickelt sind, dass sie zum Ende der Bewerbungsfrist den Reifegrad für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen, d. h. im Versicherteneinsatz, besitzen. Ggf. müssen bereits besondere regulatorische Rahmenbedingungen – etwa eine Zertifizierung als Medizinprodukt – erfüllt sein. Gerne darf das Produkt/die Lösung auch schon Umsätze im ersten Gesundheitsmarkt machen. - Geschäftsmodelle, die darauf basieren, lediglich Daten zu gewinnen und / oder diese anschließend zu veräußern, kommen für eine Auswahl von vorneherein nicht in Betracht. - Leistungen, die lediglich dazu dienen, interne Abläufe der Kassen zu optimieren, sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Wettbewerbs. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. später zu verhandelnden Angebote: Auf der Grundlage der im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.-S) veröffent-lichten Wettbewerbsbekanntmachung sollen aus den eingegangenen Bewerbungen anhand der unter Ziff. 16 genannten Auswahlkriterien zunächst (maximal) 15 Bewerber ausgewählt werden. Für die Bewerbung ist das auf der Website: http://www.healthy-hub.de/ unter dem Tab / der Rubrik "Jetzt bewerben" zur Verfügung gestellte online-Formular zu verwenden. Innerhalb des Onlineformulars handelt es sich bei allen mit "*" gekennzeichneten Feldern um Pflichtfelder, d.h. hier muss eine Angabe erfolgen bzw. (wenn vorgesehen) ein Dokument hochge-laden werden. Andernfalls ist die Bewerbung unvollständig und kann möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung muss bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist am 14.09.2026 um 10:00 Uhr übermittelt, d.h. auf dem vorgesehenen elektronischen Wege eingegangen sein. Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum sog. Pitch eingeladen. Die Einladung zum Pitch soll am 15.10.2026 per E-Mail abgesandt werden. Vor dem Pitch sind noch weitere Unterlagen von den eingeladenen Bewerbern einzureichen. Die Anforderungen an die vor dem Pitch einzureichenden Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch mitgeteilt. Die Frist zur Einreichung wird ca. drei Wochen ab Versendung der Einladungs-E-Mail betragen. Diese Unterlagen werden dem Preisgericht (Jury) nach Ablauf der Frist für den Pitch in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Pitch erfolgt im Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der Jury und wird bei Einhaltung der zuvor genannten Termine in der Zeit vom 12.-13.11.2026 stattfinden oder sich entsprechend nach hinten verschieben.
Kvalifikasjonskrav
Handelsregisterauszug (sofern Registereintrag vorhanden), bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate (14.06.2026), bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein schriftlicher GbR-Vertrag, siehe auch die Bewerbungsbedingungen.
Angaben zum Umsatz der Jahre 2023 bis 2025, jeweils soweit vorhanden, , siehe auch die Bewerbungsbedingungen.
Jahresabschluss oder Auszug Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder Eigenkapitalbescheinigung (entsprechendes Muster einer Eigenkapitalbescheinigung wird zur Verfügung gestellt) und Eigenerklärung über eine hinreichende Kapitalausstattung bzw. Finanzierung für einen Zeitraum von mind. einem Jahr nach dem ersten vorgesehenen Versicherteneinsatz. Aus den Angaben und Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit soll hervorgehen, dass eine hinreichende Kapitalausstattung bzw. Finanzierung für einen Zeitraum von mind. einem Jahr für den ersten vorgesehenen Versicherteneinsatz gewährleistet ist, siehe auch die Bewerbungsbedingungen.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten und freien Mitarbeiter zum Ablauf der Bewerbungsfrist, siehe auch die Bewerbungsbedingungen.
Tildelingskriterier
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