Elektrisk infrastruktur og veibelysning
Die DB Fernverkehr AG (Bukr 13) benötigt Bauleistungen für das ICE-Werk Dortmund-Hafen, VP 04 Los 7, Bahnstrom (BSV und EZVA) in Dortmund. Die Leistungen umfassen die Installation einer Elektrischen Zugvorheizungsanlage (EZVA) zur Energieversorgung von Reisezügen mit 1000 V / 16,7 Hz, Bordspannungsversorgungsanlagen (BSV) zur 670 V-Gleichstromversorgung für abgestellte Fahrzeuge sowie die Integration der zentralen Energie- und Steuerungstechnik in den Technikbereichen K1 und K3. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer.
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- Bieterportal der Deutschen Bahn AG
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- +49 1806996633
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- eVergabe@deutschebahn.com
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- Europa-Allee 78-84, 60486 Frankfurt Main
ICE-Werk Dortmund-Hafen - VP 04 Los 7 - Bahnstrom (BSV und EZVA) Die Beschaffung im Rahmen der Neubaumaßnahme ICE-Werk Dortmund-Hafen umfasst im Wesentlichen die nachstehenden Anlagensysteme. EZVA 1.000 V AC (Elektrische Zugvorheizungsanlage) Die EZVA dient der stationären Energieversorgung von abgestellten Reisezügen mit 1000 V / 16,7 Hz zur Zugvorheizung. Die Anlage besteht aus einer 15 kV-Mittelspannungsversorgung, zwei 800 kVA-Transformatoren, einer 1.000-V-Schaltanlage, Steuerschrank sowie den Heizabgängen zu den Entnahmestellen an den Gleisen. Die Steuerung erfolgt über ein zentrales Automatisierungssystem mit Anbindung an die übergeordnete Leittechnik, Not-Aus- und Erdungsautomatik. BSV 670 V DC (Bordspannungsversorgungsanlagen / Depoteinspeisung) Die BSV stellt die 670 V-Gleichstromversorgung für abgestellte Fahrzeuge bereit und versorgt das Bordnetz der Züge während Wartungs- und Abstellzeiten. Die Anlage umfasst Transformatoren, Gleichrichter, Niederspannungshauptverteilungen, Steuerungstechnik sowie die zugehörigen Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen. Die Ausführung erfolgt gemäß den Anforderungen von DB Fernverkehr und Siemens für moderne ICE-Fahrzeuge. K1-3 Integration BSV u. EZVA Die zentrale Energie- und Steuerungstechnik wird im Technikbereich K3 installiert. Von dort werden die Leistungs- und Steuerkabel zu den Entnahmestellen in K1 geführt. Die Integration umfasst die komplette Kabelinfrastruktur, Brandschutzabschottungen zwischen K3 und K1, Erdungs- und Potentialausgleichssysteme sowie die Anbindung an die übergeordnete Leittechnik, die Abschalt- und Erdungsautomatik und weitere Gewerke.
Kvalifikasjonskrav
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der BRD haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse.
Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
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