Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD) benötigt IT-Beratungsleistungen im Bereich Informationssicherheit in Duisburg im Rahmen eines 3-jährigen Rahmenvertrags. Der Vertrag umfasst IT-Sicherheitsleistungen, die als externe Ressource dienen sollen. Der geschätzte Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen muss in den letzten drei Geschäftsjahren 500.000 Euro betragen haben. Es sind drei Referenzen über Beratungsleistungen im Bereich Informationssicherheit bzw. IT-Sicherheit erforderlich, die ein jährliches Projektvolumen von mindestens 200 Personentagen umfassen und für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich abgeschlossen wurden. Zudem ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung erforderlich. Alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter müssen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, einer einfachen oder erweiterten Sicherheitsüberprüfung oder einer Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) zustimmen oder eine gleichwertige Sicherheitsüberprüfung nachweisen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden, 1.500.000 EUR für Sachschäden und 1.500.000 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall ist ebenfalls erforderlich.
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- Kontakt navn
- Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
- Kontakt telefon
- +49 2034175-74207
- Kontakt e-post
- TDZA42Vergabe.LZPD@polizei.nrw.de
- Adresse
- Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) beabsichtigt mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag als Rahmenvertrag für IT-Sicherheitsleistungen abzuschließen.
Kvalifikasjonskrav
Der Bieter muss sich verpflichten, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, einer einfachen oder erweiterten Sicherheitsüberprüfung oder einer Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) erklären oder alternativ eine gleichwertig bestehende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich nachweisen und dieser Sicherheitsüberprüfung standhalten. Der Grad der Überprüfung richtet sich nach dem Bedarf des Auftraggebers und den Anforderungen des jeweiligen Profils sowie der konkret auszuführenden Dienstleistung.
Tildelingskriterier
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- Tittel
- IT-Beratungsleistungen Informationssicherheit
- Tilleggskoder
- Tilleggskoder lagt til av Cobrief
- Lokasjon
- Varighet
- 36 måneder
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