Diverse konstruksjonsmateriell
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, benötigt die Lieferung von zwei IT-Containersystemen, einschließlich Aufbau, Inbetriebnahme, Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsleistungen in Bonn. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%). Bewerber müssen ein Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig nachweisen und mindestens eine Referenz über die Lieferung, den Aufbau und die Inbetriebnahme von IT-Containersystemen vorlegen, die nicht älter als 3 Jahre ist und eine Brandmelde- und Löschsteuerzentrale mit Gaslöschanlage sowie CE-Kennzeichnung aufweist. Der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Informationstechnik muss im letzten Wirtschaftsjahr mindestens 3.000.000 EUR betragen.
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- Kontakt telefon
- +49 22899610-2634
- Kontakt e-post
- B20.12@bescha.bund.de
- Adresse
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Lieferung von zwei IT-Containersystemen einschließlich Aufbau, Inbetriebnahme, Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsleistungen.
Kvalifikasjonskrav
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig unterhalten.
Der Bieter muss mindestens eine geeignete Referenz über die Lieferung sowie den Aufbau und die Inbetriebnahme von IT-Containersystemen einreichen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). Als gleichwertig werden Referenzen angesehen über die Lieferung sowie Aufbau und Inbetriebnahme eines IT-Containersystems, das folgende Merkmale aufweist: Brandmelde- und Löschsteuerzentrale: Gaslöschanlage zum Schutz vor Bränden und CE-Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Informationstechnik) im letzten Wirtschaftsjahr (= abgeschlossenes Geschäftsjahr) muss mindestens 3.000.000 EUR betragen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Preis
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- Tittel
- Lieferung von zwei IT-Containersystemen
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