Elektrisk utstyr og belysning
Die ENTEGA Plus GmbH benötigt die Lieferung von 10 DC-Ladestationen mit 300 kW und jeweils 2 Ladepunkten, inklusive Fundament, zur Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Darmstadt. Die Ladestationen müssen dem deutschen Eichrecht entsprechen, auf bis zu 400 kW Ladeleistung nachrüstbar sein und mit dem Paymentterminal Payter Apollo vorgerüstet sein. Es gibt eine zusätzliche Option für die Lieferung von bis zu 3 weiteren Ladestationen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € für Vermögensschäden, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 500.000 € mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und drei Referenzen über die Lieferung von mindestens 10 DC-Ladestationen mit mindestens 300 kW Leistung und jeweils zwei Ladepunkten, die in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) erfolgt sein müssen.
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- Kontakt telefon
- 000
- Kontakt e-post
- fabio.giardino@entega.ag
- Adresse
- Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt
Projektbeschreibung: Die ENTEGA Plus beabsichtigt die Lieferung von KFZ-Ladesäulen AC und DC zu vergeben, um die bestehende öffentliche Ladeinfrastruktur zu erweitern. Beschreibung der Beschaffung: Los 3: KFZ-Ladestationen DC 300 kW Lieferung von 10 Stück KFZ-Ladestationen (DC) mit 300 kW und jeweils 2 Ladepunkten, einschl. Fundament. Die Ladestationen müssen dem deutschen Eichrecht entsprechen. Die Ladestationen müssen auf bis zu 400 kW Ladeleistung nachrüstbar sein. Die Ladestationen müssen mit dem Paymentterminal Payter Apollo vorgerüstet sein. Die Lieferung wird im Februar 2027 erwartet. Die folgenden zusätzlichen Lieferoptionen sind vorgesehen: Option 1: Lieferung von bis zu 3 Stck. weiteren o.g. Ladestationen einschl. Fundament (jeweils auf Abruf).
Kvalifikasjonskrav
Der Bieter/die Bietergemeinschaft (alle Mitglieder) hat eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters einzureichen. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Eigenerklärung, dass für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB vorliegen.
Falls sich eine Bietergemeinschaft bewirbt, ist eine Erklärung einzureichen, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft sowie der bevollmächtigte Vertreter Bietergemeinschaft ergeben.
Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft Nachunternehmen einsetzen wird, muss vom Bieter/von der Bietergemeinschaft erklärt werden, welcher Nachunternehmer für welche Leistung eingesetzt wird.
Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft Nachunternehmen einsetzen wird, muss vom jeweils einzusetzenden Nachunternehmer erklärt werden, welche Leistung er erbringt, dass er die technischen, personellen und wirtschaftlichen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der Leistung zur Verfügung steht, die Eignungsleihe erklärt wird (sofern einschlägig) und dass beim Nachunternehmer keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme je Schadensfall (jährlich 2-fach maximiert) von jeweils mindestens 1 Mio. € für Personenschäden, 1 Mio. € für Sachschäden und 100.000 € für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft des Bieters/der Bietergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall für die Dauer seiner/ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag abzuschließen.
Für dem Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für die Lieferung von KFZ-Ladestationen ist mindestes ein durchschnittlicher Umsatz von 500.000,- € in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss seine fachliche Leistungsfähigkeit anhand vergleichbarer Referenzen darstellen. Es müssen 3 vergleichbare Referenzen angegeben werden. Vergleichbare Referenzen sind die Lieferung von mindestens 10 Stck. DC-Ladestationen mit einer Leistung von mindestens 300kW mit jeweils zwei Ladepunkten. Die Lieferung muss in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) erfolgt sein.
Der Bieter / Bietergemeinschaft hat die Einhaltung der Russlandsanktionen zu bestätigen.
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis lt. Leistungsbeschreibung/Preisblatt (einschl. aller Optionen) erhält den Zuschlag.
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- Tittel
- Los 3: KFZ-Ladestationen DC 300 kW
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