Kantiner og cateringtjenester
Die Kreisverwaltung Paderborn benötigt Dienstleistungen für die Mittagsverpflegung der Hermann-Schmidt-Schule an den Standorten Schloß Neuhaus und Büren. Der Vertrag läuft vom 01.11.2026 bis zum 31.07.2029, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr oder einmalig um bis zu zwei Jahre. Am Standort Schloß Neuhaus sind durchschnittlich 95 Portionen an drei Schultagen pro Woche zu liefern, während am Standort Büren durchschnittlich 85 Portionen an drei Schultagen pro Woche geliefert werden müssen, zuzüglich der erforderlichen Serviceleistungen. Die Leistungen umfassen die ordnungsgemäße Herstellung, Lieferung und Bereitstellung der Mittagsverpflegung.
Slipp å lese og skrive alt selv, la Cobrief gjøre det for deg!
Prøv Cobrief ProOm anbudet
- Kontakt telefon
- +49 52513083002
- Kontakt e-post
- submissionsstelle@kreis-paderborn.de
- Adresse
- Aldegreverstraße 10 - 14, 33102 Paderborn
1. Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Förderschule Hermann-Schmidt-Schule des Kreises Paderborn mit einer Mittagsverpflegung für die Standorte Schloß Neuhaus und Büren. Darüber hinaus werden am Standort Büren die erforderlichen Serviceleistungen ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.11.2026 bis zum 31.07.2029. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmer hat/haben die ordnungsgemäße Herstellung, Lieferung und Bereitstellung der Mittagsverpflegung entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen. 2. Auftragsumfang und Losaufteilung 2.1 Los I - Lieferung der Mittagsverpflegung Standort Schloss Neuhaus Standort Schloß Neuhaus Hermann-Schmidt-Schule Merschweg 6 33104 Paderborn Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 95 Portionen. Die Mittagsverpflegung ist derzeit an drei Schultagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) zu liefern. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. 2.2 Los II - Lieferung der Mittagsverpflegung Standort Büren Standort Büren Hermann-Schmidt-Schule Bühl 7 33142 Büren Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 85 Portionen. Die Mittagsverpflegung ist derzeit an drei Schultagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) zu liefern. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. 2.3 Los II - Serviceleistungen am Standort Büren Der Auftragnehmer übernimmt die Serviceleistungen für die Mittagsverpflegung am Schulstandort Büren. 3. Allgemeine Vertragsbedingungen 3.1 Preisgestaltung In den Angebotspreisen sind sämtliche preisbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen umfassen. Die Preise sind als Nettopreise anzugeben. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.07.2029. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verträge für einzelne oder beide Lose durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr oder einmalig um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. 3.2 Preisanpassung Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption kann über eine Anpassung der vereinbarten Preise verhandelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland seit Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der Verlängerung um mindestens 1,5 Prozentpunkte erhöht hat. Die Obergrenze einer Preisanpassung bildet die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex im entsprechenden Zeitraum. 3.3 Ansprechpartner und Zusammenarbeit Der Auftraggeber benennt für die Schulverpflegung eine feste Ansprechperson. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen, ordnungsgemäßen und störungsfreien Versorgung ist eine enge und zeitnahe Abstimmung zwischen den Auftragnehmern, den Schulen und dem Schulträger erforderlich. Insbesondere die Schnittstelle zwischen der Essenslieferung (Los II) und den Serviceleistungen am Standort Büren (Los III) sind durch die jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren und abzustimmen. Der Auftraggeber ist in wesentliche Abstimmungen einzubeziehen. Sofern zwischen den Auftragnehmern keine Einigung erzielt werden kann, trifft der Auftraggeber die abschließende Entscheidung. 3.4 Leistungsbeginn Die Leistungserbringung beginnt mit dem ersten Schultag nach den Herbstferien 02.11.2026. Die konkreten Termine werden den Auftragnehmern rechtzeitig vor Vertragsbeginn mitgeteilt. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt grundsätzlich keine Leistungserbringung. 3.5 Berichtspflichten Auf Anforderung des Auftraggebers sind die zur Beurteilung der Schulverpflegung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern politische Gremien des Kreises Paderborn, insbesondere der Schul- und Sportausschuss, einen Sachstandsbericht zur Schulverpflegung wünschen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen und auf Anforderung an entsprechenden Besprechungen teilzunehmen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Kvalifikasjonskrav
Der Bieter darf keine schwere Verfehlung begangen haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, oder der Bieter wurde in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt. Falls ein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt, muss dieser angegeben werden. Falls ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Über das Vermögen des Bieters darf ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden sein bzw. ein Antrag auf Eröffnung darf nicht mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen des Bieters darf sich nicht in Liquidation befinden. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.
Der Bieter muss seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben.
Tildelingskriterier
Se hele utlysningen
- Innkjøper
- Tittel
- Mittagsverpflegung für die Hermann-Schmidt-Schule, Standorte Schloss-Neuhaus und Büren
- Hovedkode
- Tilleggskoder
- Lokasjon
Ingen tilleggskoder fra innkjøper …