Brief

Farmasøytisk engroshandel

Die Techniker Krankenkasse benötigt Rabattverträge für den Wirkstoff Interferon beta 1a (Fertigarzneimittel: Rebif (R)) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 01.04.2026 und endend spätestens am 31.03.2028. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich.

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Om anbudet

    Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Interferon beta 1a (Fertigarzneimittel: Rebif (R)) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.04.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

    Kontakt telefon
    +49 4069094-040
    Kontakt e-post
    DZEM@tk.de
    Adresse
    Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

Kvalifikasjonskrav

    Wir versichern, dass wir pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sind, wobei sich diese Eigenschaft auf das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht.

    Wir versichern, dass wir unseren Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG).

    Wir versichern, dass wir über eine gültige Zulassung für das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und/oder aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sind (§ 4 Absatz 18 Satz 2 AMG).

    Wir versichern, dass zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw. Ruhensanordnung im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen.

    Bei uns führt keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB.

    Es führt auch kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB.

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Tittel
Open-House-Biologika-Rabattverträge 2026-02 - Interferon beta 1a (Fertigarzneimittel: Rebif (R))
Tilleggskoder

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