Farmasøytisk engroshandel
Die Techniker Krankenkasse benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten, genauer gesagt des Wirkstoffs Epoetin theta, für eine maximale Dauer von 24 Monaten, beginnend am 01.07.2026 und spätestens endend am 30.06.2028. Die Verträge werden im Rahmen eines Open-House-Verfahrens geschlossen, bei dem einheitliche Konditionen gelten und keine individuellen Verhandlungen geführt werden. Die Lieferung erfolgt in Hamburg. Als Qualifikationsanforderung muss der Lieferant ein pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein, seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und über eine gültige Zulassung für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel verfügen.
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- Kontakt telefon
- +49 4069094-040
- Kontakt e-post
- DZEM@tk.de
- Adresse
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Epoetin theta zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Kvalifikasjonskrav
Der Bieter muss ein pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein, wobei sich diese Eigenschaft auf das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht. Der Bieter muss seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG). Der Bieter muss über eine gültige Zulassung für das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und/oder aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sein (§ 4 Absatz 18 Satz 2 AMG). Zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) dürfen keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw. Ruhensanordnung im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen.
Es darf keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB vorliegen. Darüber hinaus darf auch kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB führen.
Tildelingskriterier
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- Innkjøper
- Tittel
- Open House Biologika Rabattverträge 2026 - 16 Epoetin theta
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