Farmasøytisk engroshandel
Die Techniker Krankenkasse benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten, spezifisch den Wirkstoff Interferon beta-1b (Fertigarzneimittel: Betaferon(R)), für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und enden spätestens am 30.06.2028. Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit einheitlichen Konditionen, ohne individuelle Verhandlungen oder Exklusivität für einzelne Vertragspartner. Der Lieferant muss ein pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 AMG sein, seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat haben und über eine gültige Zulassung für das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel verfügen.
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- Kontakt telefon
- +49 4069094-040
- Kontakt e-post
- DZEM@tk.de
- Adresse
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Interferon beta-1b (Fertigarzneimittel: Betaferon(R)) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Kvalifikasjonskrav
Der Bieter muss ein pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein, wobei sich diese Eigenschaft auf das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht. Der Bieter muss seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG). Der Bieter muss über eine gültige Zulassung für das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und/oder aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sein (§ 4 Absatz 18 Satz 2 AMG). Zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) dürfen keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw. Ruhensanordnung im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen.
Es darf keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB vorliegen. Darüber hinaus darf auch kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB führen.
Tildelingskriterier
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- Open House Biologika Rabattverträge 2026 - 17 Interferon beta-1b (Fertigarzneimittel: Betaferon(R))
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