Farmasøytisk engroshandel
Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte (Darbepoetin alfa) für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 01.08.2026 und enden spätestens am 31.07.2028. Die Lieferung der Produkte erfolgt in Hamburg. Es wird eine Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen verlangt, die bestätigt, dass der Anbieter ein pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) ist, seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und über eine gültige Zulassung für die vertragsgegenständlichen Rabattarzneimittel verfügt. Zudem ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit erforderlich, die bestätigt, dass keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB führt und kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB führt.
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- Kontakt telefon
- +49 4069094-040
- Kontakt e-post
- DZEM@tk.de
- Adresse
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Darbepoetin alfa (es werden mehrere Lose zu unterschiedlichen Wirkstärken gebildet, siehe Angaben bei den jeweiligen Losen) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.08.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Kvalifikasjonskrav
Der Bieter muss ein pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein, wobei sich diese Eigenschaft auf das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht. Der Bieter muss seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG). Der Bieter muss über eine gültige Zulassung für das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und/oder aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sein (§ 4 Absatz 18 Satz 2 AMG). Zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) dürfen keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw. Ruhensanordnung im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen.
Es darf keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB vorliegen. Darüber hinaus darf auch kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB führen.
Tildelingskriterier
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- Open House Biologika Rabattverträge 2026-23 - Darbepoetin alfa
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