Brief

Bedriftshelsetjenester

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der ambulanten Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Ziel des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit symptomatischer Varikose durch moderne, minimalinvasive Verfahren. Allen geeigneten Leistungserbringern steht der Beitritt zu identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen offen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen; der Vertrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

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Om anbudet

    Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der ambulanten Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Ziel des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit symptomatischer Varikose durch moderne, minimalinvasive Verfahren. Allen geeigneten Leistungserbringern steht der Beitritt zu identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen offen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen; der Vertrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

    Kontakt navn
    Integrierte Verorgung
    Kontakt telefon
    +49 6561-6002-270
    Adresse
    Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg

Kvalifikasjonskrav

    Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V oder mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland.

    Der verantwortliche Arzt muss Facharzt für Gefäßchirurgie oder Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie sein oder die Zusatzbezeichnung "Phlebologie" führen.

    Erforderlich ist eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen gemäß § 115b SGB V einschließlich der Einhaltung der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach §§ 115b und 135 Abs. 2 SGB V.

    Bei Anwendung endoluminaler Laser- oder Radiofrequenzverfahren ist die Sachkunde nach § 5 Abs. 2 OStrV nachzuweisen.

    Die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V ist einzuhalten.

    Nachzuweisen sind mindestens 300 operative Eingriffe an Varizen der unteren Extremitäten, davon mindestens 50 endoluminale Eingriffe innerhalb der letzten 12 Monate.

    Während der Vertragslaufzeit sind jährlich mindestens 20 endoluminale Eingriffe persönlich durchzuführen.

    Der Leistungserbringer muss über folgende technische und organisatorische Ausstattung verfügen: Laser- oder Radiofrequenzgerät zur endovasalen Therapie.

    Der Leistungserbringer muss über folgende technische und organisatorische Ausstattung verfügen: Gerät zur farbkodierten Duplexsonografie.

    Der Leistungserbringer muss über folgende technische und organisatorische Ausstattung verfügen: Geräte zur funktionellen venösen Diagnostik (z. B. Lichtreflex- oder Photoplethysmographie).

    Der Leistungserbringer muss über folgende technische und organisatorische Ausstattung verfügen: Operationsraum nach den hygienischen Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zu § 115b SGB V.

    Erforderlich ist zudem ein durch eine akkreditierte Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der sektorenübergreifenden QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

    Kooperationsvereinbarungen mit Haus- und Fachärzten sowie mit ambulanten oder stationären Nachsorgeeinrichtungen sind nachzuweisen.

Tidslinje

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