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Gesundheitstage/Screenings

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Om anbudet

    Gesundheitstage/Screenings

    Kontakt navn
    Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
    Kontakt telefon
    +49 80010590-80071
    Adresse
    Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt

Kvalifikasjonskrav

    Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB.

    Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das Präventionsprinzip "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte" entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie - Krankengymnastik/Physiotherapie - Sport- und Gymnastiklehrer - Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Trainings- und Bewegungswissenschaften (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte) - Medizin (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte) - Pädagogik, Psychologie (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 120 h oder 4 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten); (d) nur bei Bewegungsangeboten zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken (z. B. Muskel-Skelett-System, metabolischer Bereich, psychischer Bereich) zusätzlich: - Pathologie, Pathophysiologie (Umfang: 120 h oder 4 ECTSPunkte).

    Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das Präventionsprinzip "Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag" entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Diätassistent:in - Ökotroholog:in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung) - Ernährungswissenschaftler:in - Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik) - Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung) - Arzt:Ärztin mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- und Studienabschlüsse mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Ernährung (Umfang: 360 h oder 12 ECTS-Punkte) - Medizin, Ernährungsmedizin (Umfang: 360 h oder 12 ECTSPunkte) - Pädagogik, Psychologie (Umfang: 450 h oder 15 ECTSPunkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde (Umfang: 450 h oder 15 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten).

    Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das Präventionsprinzip "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung" entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie - Pädagogik - Sozialpädagogik/Sozialarbeit - Sozialwissenschaften - Gesundheitswissenschaften - Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Psychologische Grundlagen (Umfang: 180 h oder 6 ECTSPunkte) - Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) - Theorien zu Stress und Stressbewältigung (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) - Medizin (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Stressbewältigungs- und Ressourcenförderungsprogramm (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 60 h oder 2 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten).

    Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das Präventionsprinzip "Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb" entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psycholog:in - Pädagog:in - Sozialpädagog:in/Sozialarbeiter:in - Sozialwissenschaftler:in - Gesundheitswissenschaftler:in - Arzt:Ärztin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Pädagogik, Soziale Arbeit (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) Psychologische Grundlagen (Umfang: 90 h oder 3 ECTSPunkte) - Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Grundlagen Sucht, Suchtmittel, Suchtprävention (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte); (b) Fachpraktische Kompetenz: - Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Nichtraucherprogramm/Programm zur Reduktion des Alkoholkonsumes (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte); (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten).

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Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"
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