Medisinsk og laboratorieutstyr
Die AOK Bremen/Bremerhaven benötigt nicht-exklusive Verträge für die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V. Diese Verträge werden im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit Leistungserbringern abgeschlossen, wobei ein Abschluss jederzeit möglich ist. Lieferanten müssen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Lieferfähigkeit sowie eine Eigenerklärung zu Russlandsanktionen einreichen. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen einen Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register des Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen.
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- Kontakt navn
- AOK Bremen/Bremerhaven, Ansprechpartner: Andre Wilks
- Kontakt telefon
- +49-421-176177112
- Kontakt e-post
- verbandmittel@hb.aok.de
- Adresse
- Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen
Abschluss nicht-exklusiver Verträge über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens mit Leistungserbringern.
Kvalifikasjonskrav
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zur Lieferfähigkeit.
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen.
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Tildelingskriterier
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- Innkjøper
- Tittel
- Open-House-Verträge Verbandmittel 2026-2028
- Hovedkode
- Tilleggskoder
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