terranets bw arbeitet gemeinsam mit weiteren Netzbetreibern an einem grenzübergreifenden Trans-portnetz für Wasserstoff - dem Projekt RHYn Interco. Durch den Aufbau der erforderlichen Wasserstoffinfrastruktur, die zu größtmöglichem Anteil auf der Umstellung vorhandener Gasleitun-gen beruht, verbindet terranets bw ab dem Jahr 2031 Großabnehmer in Baden-Württemberg mit Wasserstofferzeugern der Region Grand Est in Frankreich. Die Erweiterung des Wasserstoffnet-zes bis in den Raum Offenburg und Kehl kann voraus-sichtlich ab dem Jahr 2035 erfolgen. Im ersten Zeitabschnitt bis 2031 schafft terranets bw zusammen mit den französischen Fernlei-tungsnetzbetreiber NaTran über eine neue, rund 15 Kilometer lange Wasserstoff-leitung die Anbin-dung an das Gasnetz Frankreichs. Dafür wird der Rhein zwischen dem Raum Fessenheim auf französischer Seite und dem Raum Bad Krozingen auf deutscher Seite gequert. Die neue Leitung wird an eine bestehende, rund 20 Kilometer lange Gasleitung von terranets bw im Raum Bad Kro-zingen angeschlossen werden. Diese Leitung führt nördlich bis nach March-Buchheim, im Norden Freiburgs, und kann auf den Transport von Wasserstoff umgestellt werden.Hovedtrekkene i prosedyren1. Vorbemerkung a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.