Die Handwerkskammer Südwestfalen benötigt Planungsleistungen im Bereich Bauphysik für die Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg im Hochsauerlandkreis. Das Projekt umfasst den Neubau eines Technikums (ca. 4.000 qm BGF), den Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung bestehender Flächen, wobei die Umsetzung in mehreren Bauabschnitten im laufenden Betrieb erfolgt. Die Gesamtprojektkosten (KG 200 - 500 und 700) werden auf ca. 45,7 Millionen Euro brutto geschätzt. Die Planung soll übergreifend in 3D-Modellen erfolgen, wobei die Einhaltung der Vorgaben des GEG für Neubauten und Modernisierungen erforderlich ist. Die Vergabe erfolgt auf Basis der Bearbeitungsorganisation (70 %) und des Preises (30 %). Als Qualifikationsanforderung ist eine Berufszulassung als Ingenieur(in) gemäß den Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder entsprechende Befähigungsnachweise erforderlich.
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Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
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1) Berufszulassung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung gem. Angaben zu einem besonderen Berufsstand. . Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur(in) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist; b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern eine(r) der Gesellschafter(innen) oder ein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter(in) der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt; c) Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.