Brief

Elektrisk utstyr og belysning

Dienstleistungen zur Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich Leitungstiefbau und - montagen im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) in den Sparten Strom, Gas und Wasser.

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Om anbudet

    Dienstleistungen zur Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich Leitungstiefbau und - montagen im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) in den Sparten Strom, Gas und Wasser.

    Kontakt telefon
    +49 5251503-4459
    Adresse
    Bielefelder Straße 3, 32051 Herford

Kvalifikasjonskrav

    Der Bewerber muss eine Eigenerklärung zu den Gewerken und den Regionen abgeben, in denen er für die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) tätig werden möchte.

    Die WWN behält sich vor, Präqualifizierungsdokumente anzuerkennen, die mit dem Dokument "Bau- und Montagedienstleister Präqualifikationsfragebogen Version 04/2017" und nicht vor dem 01.01.2019 erfasst wurden.

    Der Bewerber muss den Lieferantenkurzfragebogen "1a_PQ Kurz-Fragebogen Dienstleister WWN" Version 04/2024 ausfüllen.

    Für Leistungen im Leitungs-Tiefbau muss eine gültige Zertifizierung nach DVGW GW 381, VDE AR-N 4220 oder RAL-GZ 962/2 vorliegen.

    Für Leistungen im Leitungs-Tiefbau muss eine beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. gelistete Präqualifikation im Leistungsbereich 612-01 (umfassende Bauleistung im Leitungstiefbau) oder Einzelfreigaben für die angebotenen Leistungsbereiche aus den Gruppen des Allgemeinen Tiefbaus (211-214) sowie des Straßen- und Wegebaus (411) vorliegen.

    Für Leistungen im Leitungs-Tiefbau kann eine gleichwertige Zertifizierung durch eine akkreditierte Gesellschaft nachgewiesen werden.

    Für Kabelmontagen müssen Nachweise gemäß Westfalen-Weser-Netz-Richtlinie 11700 "Zulassung von Dienstleistern für Montagen in der Sparte Strom und Anforderungen an das Montagepersonal bei Westfalen Weser Netz GmbH" erbracht werden.

    Für die Herstellung von Telekommunikations-Anschlüssen ist eine Zulassung durch die Deutsche Telekom AG nachzuweisen.

    Für Leistungen im Gas- und Wasserleitungsbau muss eine gültige Zertifizierung nach DVGW GW 301 vorgelegt werden oder eine von der DVGW akzeptierte Zertifizierung mit Gültigkeit in anderen europäischen Ländern nachgewiesen werden, bei der die Harmonisierung des DVGWs vorliegt.

    Sollten die o.g. Nachweise für die anzubietenden Leistungsarten nicht erbracht werden können, ist zur Qualifizierung des Anbieters der beigefügte Fragebogen "Bau- und Montagedienstleister Präqualifikationsfragebogen Version 04/2017" zu beantworten.

    Sollten die o.g. Nachweise für die anzubietenden Leistungsarten nicht erbracht werden können, sind zur Qualifizierung des Anbieters die im Fragebogen "Bau- und Montagedienstleister Präqualifikationsfragebogen Version 04/2017" geforderten Nachweise zu erbringen.

    Für den Präqualifizierungsschritt "Werksaudit" behält die WWN sich vor, alternativ zur Durchführung eines Werksaudits am jeweiligen Unternehmensstandort eingereichte bestehende Präqualifikationsbestätigungen, die durch WWN oder ein anderes/einen anderen Energieversorgungsunternehmen/Netzbetreiber ausgestellt wurden, anzuerkennen.

    Der Bewerber muss einen ausgefüllten Präqualifikationsfragebogen bzw. alternativ PQ-Kurzfragebogen der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) einreichen. Sofern aus früheren Teilnahmeanträgen bei der WWN noch ein ausgefüllter Präqualifikationsfragebogen existiert, der nach dem 01.01.2019 erstellt wurde, kann auch dieses Dokument eingereicht werden, sofern sich inhaltlich keine Änderungen bis zum Einreichungstag ergeben haben.

    Beabsichtigt der Bewerber Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt "2_Anlage Qual.-System FB II" (Verzeichnis der Drittunternehmen) im Teilnahmeantrag anzugeben.

    Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen.

    Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abgeben. Dies gilt auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen.

    Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl des Bewerbers, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, abgeben.

    Der Bewerber muss eine Eigenerklärung gemäß Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands abgeben.

    Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, abgeben.

    Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers, der mit der zu vergebenen Lieferung/Leistung vergleichbar ist, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, abgeben.

    Der Bewerber muss das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (von einem EU-ansässigen Versicherungsunternehmen) nachweisen. Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

    Der Bewerber muss eine Eigenerklärung zu gezahlten Steuern und Abgaben abgeben.

    Nur im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

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