Elektrisk infrastruktur og veibelysning
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz benötigt Dienstleistungen zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie ortsfester festverbauter Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 / 4 im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Für die Qualifizierung sind mindestens drei Referenzprojekte im Bereich der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / 4 erforderlich, wobei mindestens zwei Referenzen zum Zeitpunkt des Angebotsabschlusses beendet sein oder seit mindestens drei Monaten ungekündigt bestehen müssen. Zudem ist eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen.
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Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auf-tragnehmer) zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, inkl. der ortsfesten festverbauten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / 4 aus.
Kvalifikasjonskrav
Nachweis über die Eintragung des Bieters im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt). Hinweis: Unternehmen, die weder im Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR, Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR.
Gefordert wird die Benennung von mindestens drei (3) Referenzprojekten über wesentliche, einschlägige Leistungen im Bereich der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / 4 (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die zu benennenden Referenzen müssen im Hinblick auf die Komplexität der Leistungsausführung hinsichtlich den geforderten Leistungen mit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung vergleichbar sein. Wenigstens zwei (2) der drei (3) einzutragenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens drei (3) Monate bestanden haben oder seit mindestens drei (3) Monaten ungekündigt bestehend. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Durchschnittliche jährliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren.
Durchschnittliche jährliche Anzahl der Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren.
Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres des Unternehmens.
Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren.
Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen.
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Tildelingskriterier
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- Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / 4
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