Brief
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Stiftung Öffentlichen Rechts, benötigt die Reorganisation des Instrumentensieb-Bestandes für die Anwendung im OP über einen Zeitraum von 3 Jahren in Göttingen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (40 %), der Anwenderbewertung (35 %) und des Erfüllungsgrades des Leistungsverzeichnisses (25 %). Als Qualifikationsanforderung ist eine Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister erforderlich.
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- Kontakt navn
- G3-5 Materialwirtschaft, Strategischer Einkauf und Vergabestelle
- Kontakt telefon
- 0551 39-65262
- Kontakt e-post
- Lydia.Draber@med.uni-goettingen.de
- Adresse
- Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen
Reorganisation des Instrumentensieb-Bestandes für die Anwendung im OP
Kvalifikasjonskrav
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Preis
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Anwenderbewertung
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Beskrivelse
Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses
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- Tittel
- Siebreorganisation
- Tilleggskoder
- Lokasjon
- Varighet
- 36 måneder
- Tildelingskriterium 1
- Tildelingskriterium 2
- Tildelingskriterium 3
- Kvalifikasjonskrav 1
Preis
Preis
Preis
Anwenderbewertung
Anwenderbewertung
Anwenderbewertung
Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses
Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses
Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses
Die Bieter haben in Form einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen die Eintragung in das Berufs oder Handelsregister zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche). Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung. Die nicht rechtzeitige Vorlage der genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags vom Bieter entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.