Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg
Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V. benötigt Dienstleistungen für die Tragwerksplanung einschließlich Brandschutzplanung für das St.-Marien-Krankenhaus in Dresden-Klotzsche, spezifisch für die Aufstockung von Haus G, den Anbau von Haus K und Interimsmaßnahmen. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung (30 %), Kompetenz und Verfügbarkeit des Projektteams (20 %), Projektabwicklung (20 %) und Honorar (30 %). Bewerber müssen natürliche Personen sein, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind, oder juristische Personen, die einen verantwortlichen Ingenieur benennen. Es wird der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden gefordert, sowie mindestens zwei festangestellte Mitarbeiter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
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- Kontakt telefon
- (0351) 4983 767
- Kontakt e-post
- gloeckner@caritas-dicvdresden.de
- Adresse
- Magdeburger Straße 33, 01067 Dresden
St.-Marien-Krankenhaus in Dresden-Klotzsche BA4 – Aufstockung Haus G, Anbau Haus K und Interimsmaßnahmen - Los 2 – Tragwerksplanung einschl. Brandschutzplanung
Kvalifikasjonskrav
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Honorar
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- Tittel
- St.-Marien-Krankenhaus in Dresden-Klotzsche BA4 – Aufstockung Haus G, Anbau Haus K und Interimsmaßnahmen - Los 2 – Tragwerksplanung einschl. Brandschutzplanung
- Hovedkode
- Tilleggskoder
- Lokasjon
- Tildelingskriterium 1
- Tildelingskriterium 2
- Tildelingskriterium 3
- Tildelingskriterium 4
- Kvalifikasjonskrav 1
- Kvalifikasjonskrav 2
- Kvalifikasjonskrav 3
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
Kompetenz und Verfügbarkeit Projektteam
Projektabwicklung
Honorar
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachli-chen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, des-sen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Per-sonen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortli-cher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist. Der Nachweis einer Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Juristische Personen und Gesellschaften geben zusätzlich die Stellung der Person an, für die dieser Nachweis beigefügt wird, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person.
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen: a) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bewerbergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bietergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind. d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen. f) Angabe der mittleren Anzahl an festangestellten Mitarbeiter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind, in den Jahren 2023 bis 2025, g) Angabe, ob es sich beim Bewerber um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union handelt. h) Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland i) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Geforderte Mindeststandards: -Ausgefüllter Teilnahmeantrag - Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind, zur Abgabe des Teilnahmeantrages (aktueller Zeitpunkt) beträgt mindestens 2 Personen. - Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Alle Angaben zu den Auswahlkriterien sind im Dokument „Erläuterungen zum Verfahren“ ausführlich beschrieben. Hier unter Punkt B.2 Technische Anforderungen an die Eignung.