Brief

Elektrisitet og energiforvaltning

KWL mbH benötigt die Lieferung von Ökostrom für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Hannover. Der Lieferzeitraum beträgt zwei Jahre, vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028, und umfasst insgesamt ca. 1.377 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch von 24.119.853 kWh/a für 2027 und 24.145.501 kWh/a für 2028. Der zu liefernde Strom muss ausschließlich aus regenerativen Quellen stammen. Qualifikationsanforderungen umfassen die Benennung einer Ansprechperson, Angaben zum Unternehmen und Umsatz, sowie mindestens zwei abgeschlossene Referenzen im Bereich Energieversorgung. Zudem ist eine Erklärung zur Sicherstellung der Lieferungen abzugeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichert.

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Om anbudet

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Hannover. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre. Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 1.377 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Jahr 2027: 24.119.853 kWh/a • für das Jahr 2028: 24.145.501 kWh/a Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 5 Regional- und Einzellose aufgeteilt. Wegen der Darstellung der Lose im Einzelnen wird auf die als Anlage 1.4 der Leistungsbeschreibung beigefügte Losdarstellung verwiesen. Der Bieter kann für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose, Gebote abgeben. Der Zuschlag kann je Los erfolgen.

    Kontakt navn
    Hoppe
    Kontakt telefon
    +49 (511) 30285-77
    Kontakt e-post
    hoppe@nsgb.de
    Adresse
    Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover

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Innkjøper
Tittel
Stromausschreibung (Bezirk Hannover)
Tilleggskoder

Ingen tilleggskoder fra innkjøper …

Kvalifikasjonskrav 1

Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Soweit das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas /HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/start) aufgeführt ist, sind ergänzende Nachweise zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind. Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen. Sofern bei Angebotsabgabe Unterlagen oder Erklärungen fehlen oder unvollständig sind, kann die Vergabestelle Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachfordern bzw. unklare Inhalte aufklären. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Frist wird in der jeweiligen Aufforderung festgelegt. Die Nachforderung ist nur im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zulässig; insbesondere ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies umfasst insbesondere Preisangaben, Preisblätter sowie sonstige Angebotsbestandteile, die unmittelbar für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium maßgeblich sind. Kommt der Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nach, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen bzw. unberücksichtigt bleiben.

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