Brief

Elektrisitet og energiforvaltning

Das Amt Bützow-Land benötigt die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Wassenberg in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend am 01.01.2027. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt 1.207.906 kWh/a für die Jahre 2027 und 2028, verteilt auf ca. 50 Abnahmestellen. Der zu liefernde Strom muss ausschließlich aus regenerativen Quellen stammen. Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens zwei abgeschlossene Energielieferungen als Referenzen anzugeben und die Anzeige nach § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung beizufügen.

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Om anbudet

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Wassenberg in Nordrhein-Westfalen. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre. Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 50 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Jahr 2027: 1.207.906 kWh/a • für das Jahr 2028: 1.207.906 kWh/a Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.

    Kontakt navn
    Hoppe
    Kontakt telefon
    +49 (511) 30285-77
    Kontakt e-post
    hoppe@nsgb.de
    Adresse
    Am Markt 1, 18246 Bützow

Kvalifikasjonskrav

    Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.

    Der Bieter muss in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.

    Der Bieter muss Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.

    Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.

    Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.

    Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Soweit das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas /HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/start) aufgeführt ist, sind ergänzende Nachweise zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.

    Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.

    Der Bieter muss erklären, dass er sich an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.

    Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.

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Tittel
Stromausschreibung (Stadt Wassenberg)
Tilleggskoder

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