Der Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KVZ-Südbaden) benötigt Dienstleistungen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm inklusive Logistikleistungen für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem 01.01.2029, mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr, was einer maximalen Laufzeit bis zum 31.12.2033 entspricht. Die Leistungen sollen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erbracht werden und umfassen entweder die thermische Verwertung mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche (Variante A) oder ohne Phosphor-Rückgewinnung (Variante B). Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. Als Qualifikationsanforderung sind die Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Slipp å lese og skrive alt selv, la Cobrief gjøre det for deg!
Prøv Cobrief ProOm anbudet
- Kontakt telefon
- 0761 15217-30
- Kontakt e-post
- geschaeftsstelle@kzv-suedbaden.de
- Adresse
- Hanferstr. 6, 79108 Freiburg
Der KVZ-Südbaden errichtet für seine Mitglieder derzeit eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, deren gesicherter Anlagenbetrieb frühestens im Jahr 2031 zu erwarten ist. Für die Übergangszeit bis zum gesicherten Anlagenbetrieb ist ab dem Jahr 2029 für einen Großteil der im KZV-Südbaden organisierten Kläranlagenbetreiber eine externe Klärschlammbehandlung erforderlich. Vor dem Hintergrund des sich unter Umständen verzögernden Inbetriebnahmezeitpunktes der eigenen Klärschlamm-Monoverbren- nungsanlage ist eine Grundvertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen begründet. Die Leistungen werden daher für die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2029 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die jeweils bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag 3-malig um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033. Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sieht ab 01.01.2029 verpflichtend eine Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche vor. Der Markt für die thermische Verwertung von Klärschlamm befindet sich aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung bundesweit in einer Umbruchphase. Ob ab dem 01.01.2029 ausreichende Kapazitäten zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlammasche zur Verfügung stehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Einige Verbände fordern aktuell die Verschiebung der Verpflichtung zur P-Rückgewinnung. Hauptaufgabe des KZV-Südbaden ist die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Thermischen Verwertung von Klärschlamm. Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die Möglichkeit, auf eine oder beide der nachbenannten Varianten ein Angebot abzugeben. Auf die Zuschlagskriterien in Vergabeunterlagen wird verwiesen. Variante A: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Variante B: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen ohne Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Die Bieter haben die Möglichkeit sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dies wird insbesondere für Kläranlagen empfohlen, auf denen ausweislich der Steckbriefe nur eingeschränkter Platz für Rangierarbeiten zur Verfügung steht. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Die Ortsbesichtigung ist keine zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots. Die Bieter haben sich jedoch eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, den Umfang der zu erbringenden Leistungen, Gebäudeabmessungen sowie sonstige für die Leistungserbringung maßgeb- lichen Umstände zu informieren. Zusätzliche Leistungen oder Kosten, die daraus entstehen, dass sich ein Bieter nicht ausreichend informiert hat, gehen zu Lasten des Bieters bzw. zu Lasten des Auftragnehmers. Aus Sicht des Bieters fehlende oder erforderliche Unterlagen sind rechtzeitig beim Aufraggeber anzufordern.
Kvalifikasjonskrav
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis; der Preis ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV das alleinige Zuschlagskriterium. Das wirtschaftlichste Angebot je Variante ist jenes mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis, wie es sich aus den Eintragungen in den Preisblättern ergibt. Dabei werden für die Wertung die Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Eventualpositionen fließen mit 50% der im Preisblatt genannten Menge in den Angebotswertungspreis ein. Die Preise werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.
Se hele utlysningen
- Tittel
- Thermische Verwertung Klärschlamm inkl. Logistikleistungen
- Tilleggskoder
- Lokasjon
- Tildelingskriterium 1
- Kvalifikasjonskrav 1
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis; der Preis ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV das alleinige Zuschlagskriterium. Das wirtschaftlichste Angebot je Variante ist jenes mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis, wie es sich aus den Eintragungen in den Preisblättern ergibt. Dabei werden für die Wertung die Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Eventualpositionen fließen mit 50% der im Preisblatt genannten Menge in den Angebotswertungspreis ein. Die Preise werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.
Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sollte der Bieter in den vorbenannten Geschäftsjahren sein Unternehmen erst gegründet haben, ist dies mit einer gesonderten Eigenerklärung formfrei unter Angabe des Gründungsjahres darzulegen.