Brief

Avfallshåndtering

Die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH benötigt Dienstleistungen für die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn. Die Dienstleistungen umfassen die Entsorgung von Abfällen gemäß AVV 17 09 04 und 20 01 38. OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH, Borowski & Hopp GmbH & Co. KG und Knettenbrech & Gurdulic Nord GmbH haben heute ähnliche Verträge. Als Qualifikationsanforderung ist eine Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. Sollte die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese bis zum 30.06.2027 zu erwerben und für die Dauer des Auftrages aufrechtzuerhalten.

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Om anbudet

    Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn (AVV 17 09 04 und 20 01 38)

    Kontakt telefon
    +49 41518793-254
    Adresse
    Leineweberring 13, 21493 Elmenhorst

Kvalifikasjonskrav

    Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

    Eigenerklärung des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört und die entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat.

    Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.

    Nur für Bietergemeinschaften: Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtswirksam unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtswirksam vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

    Nur für Bietergemeinschaften: Darlegung der Gründe und Motive für ihre Zusammenarbeit insoweit, dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß § 1 GWB beurteilen kann.

    Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einer vergleichbaren Qualifikation, jeweils bezogen auf die für die angebotenen Leistungen relevanten Tätigkeiten. Sollte die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb / die vergleichbare Qualifikation zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorliegen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer durch eine Eigenerklärung das geforderte Zertifikat bis zum 30.06.2027 zu erwerben. Die Zertifizierung ist für die Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten.

    Angaben zu Transportbehältern, Entsorgungswegen und -verfahren und Genehmigungsbehörden.

    Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: Angaben zu Firmen und deren Teilleistungen.

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Tittel
Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn (AVV 17 09 04 und 20 01 38)

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