Rengjøringstjenester spesialiserte
Die Stadt Heidelberg Hochbauamt benötigt Reinigungsdienstleistungen für das Bürogebäude Eppelheimerstraße 13 in Heidelberg. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität (Reinigungagilität und Qualitätssicherung 15%, auftragsbezogenes Konzept 10%, fachliche Unternehmensstruktur 10%, Leistungswert 5%, Arbeitsstunden 5%) und Preis (55%). Bewerber müssen mindestens fünf Referenzen für vergleichbare Unterhaltsreinigungsarbeiten in Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden oder ähnlichen Objekten aus den letzten drei Jahren vorweisen können. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung mit spezifischen Deckungssummen für Personen- und Sachschäden (5.000.000 €), Vermögensschäden (500.000 €), Schäden an überlassenen Räumen und Inventar (500.000 €), Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden (500.000 €), Umweltschäden (5.000.000 €) und Schlüsselverlustschäden (100.000 €) nachzuweisen.
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- Kontakt navn
- Rechtsamt Vergabeabteilung
- Kontakt telefon
- +49 62215823325
- Kontakt e-post
- vergabeabteilung@heidelberg.de
- Adresse
- Postfach 105520, 69045 Heidelberg
UHR Bürogebäude Eppelheimerstraße 13
Kvalifikasjonskrav
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist dem Angebot eine Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber beizufügen. Außerdem sind Name und Kontaktadresse (mit Telefonnummer) der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. des jeweiligen Ansprechpartners anzugeben. Als vergleichbare Leistungen gelten Verträge über Unterhaltsreinigungsarbeiten in Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden oder in vergleichbaren Objekten. Jeder Vertrag ist als eine Referenz zu betrachten, wobei ein Vertrag ein oder mehrere Objekte beinhalten kann und die Verträge auch von derselben Auftraggeberin bzw. demselben Auftraggeber sein können. Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn alle Verträge nur eine Objektart z.B. nur Schulen oder nur Verwaltungsgebäude beinhalten. Die Referenzliste muss mindestens fünf entsprechende Referenzen aufweisen können.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein Nachweis über Haftpflichtversicherung einschließlich Schlüsselverlust entsprechend der in den Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Heidelberg für Reinigungsverträge aufgeführten Versicherungssummen vorzulegen. Dabei sind folgende Deckungssummen als Mindestbeträge erforderlich: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 €, Vermögensschäden: 500.000 €, Schäden an überlassenen Räumen und Inventar 500.000 €, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden: 500.000 €, Umweltschäden: 5.000.000 €, Schlüsselverlustschäden: 100.000 €.
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister).
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, ggf. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Steuern, Abgaben und Sozialabgaben); qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Von den Bietern ist eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014).
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben.
Tildelingskriterier
Beskrivelse
Reinigungagilität und Qualitätsicherung
Beskrivelse
Auftragsbezogenes Konzept
Beskrivelse
Fachliche Unternehmensstruktur
Beskrivelse
Leistungswert (LW)
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Arbeitsstunden (Plausibilitätsprüfung)
Beskrivelse
Angebotspreis der Unterhaltsreinigung pro Jahr. Etwaige Skontoangebote bleiben bei der Angebotswertung unberücksichtigt.
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