Arkiveringstjenester
Die Hafen Wittlager Land GmbH benötigt Dienstleistungen zur Güterabfertigung und Lagerung in Bohmte, Deutschland. Es soll ein Grundstück von ca. 7.933 m² als Schüttgutumschlagfläche (insbesondere für Recyclingmaterialien und Baustoffe) für 10 Jahre verpachtet werden. Optional kann auch der diskriminierungsfreie Betrieb der öffentlichen Uferladestraße inklusive Fahrzeugwaage angeboten werden. Der Konzessionsvertrag erfordert den diskriminierungsfreien Betrieb der Fläche. Bewerber müssen operative Erfahrungen durch mindestens ein Referenzprojekt für die Errichtung von Suprastruktur und den Betrieb einer vergleichbaren Schüttgutumschlag- und Lagerfläche nachweisen, wobei der Betrieb mindestens drei Jahre gedauert haben muss.
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- Kontakt navn
- Susanne Neuenfeldt
- Kontakt telefon
- 0541 501 4704
- Kontakt e-post
- susanne.neuenfeldt@lkos.de
- Adresse
- Bremer Straße 4, 49163 Bohmte
1. Hafen Wittlager Land GmbH (im Folgenden HWL) ist Eigentümerin des Hafen Bohmte am Mittellandkanal. Der Hafen befindet sich in der Gemeinde Bohmte im Wittlager Land und liegt in unmittelbarer Verbindung im Westen zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands sowie der Weser und Elbe. Damit besteht eine ideale Hafenanbindung in Richtung Norden, Osten sowie in Richtung Süddeutschland. 2. Der Hafen Wittlager Land ist vornehmlich ein Umschlaghafen für Futtermittel und Getreide, Container, Schüttgut und in geplantem geringerem Umfang für Stückgut und Schwerlastgut. Hier steht im Bereich vor der zu vergebenden Terminalfläche eine öffentliche Uferladestraße von ca. 230 m Länge mit Hafenkrananlage für den diskriminierungsfreien Güterumschlag - Nutzung nach den Hafennutzungsbedingungen - zur Verfügung. Im östlichen Bereich des Hafens könnte perspektivisch ggf. eine Flächenerweiterung um ca. 4 ha erfolgen. 3. Zur Steigerung des wasserseitigen Hafenumschlages soll ein Grundstück mit einer Größe von ca. 7.933 m2 als Schüttgutumschlagfläche (insbesondere: Recyclingmaterialien und Baustoffe) verpachtet werden. Der Pachtvertrag wird die Pflicht zum diskriminierungsfreien Betrieb der Fläche enthalten und wird vor diesem Hintergrund im Folgenden als "Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche" bezeichnet. 4. HWL behält sich vor, den Bietern auch den öffentlichen diskriminierungsfreien Betrieb der als Teil des öffentlichen Hafens zu betreibenden Uferladestraße inkl. Fahrzeugwaage (im Folgenden: "Betrieb Uferladestraße") bzw. den entsprechenden gesonderten Konzessionsvertrag ("Konzessionsvertrag Uferladestraße") als optionalen Angebotsbestandteil anzubieten. Es wird hierzu auf die Ausführungen unter Ziff. 4.11 des Informationsmemorandums verwiesen. 5. Für die Vergabe des vorstehend beschriebenen Konzessionsvertrages Schüttgutumschlagfläche (bzw. ggf. der beiden o.g. Konzessionsverträge) führt HWL das hier gegenständliche Verfahren durch.Hovedtrekkene i prosedyren1. Der Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entprechende Bekanntmachungsformular gewählt. HWL stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert. 2. Im Verfahren zugelassen sind a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. 3. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von HWL vorzusehen. 4. HWL prüft vor Aufnahme der Verhandlungen die grundsätzliche Geeignetheit des jeweiligen Bieters.
Kvalifikasjonskrav
Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben: a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung gestell-ten Formblätter einzureichen: (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben wer-den kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird HWL ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochterge-sellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland). (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland). (6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen. (7) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von HWL zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Angaben zum Umsatz für die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Bieter haben ihre operativen Erfahrungen durch Angabe mindestens eines Referenzprojektes für die Errichtung von Suprastruktur und den Betrieb einer mindestens vergleichbaren Schüttgutumschlag- und Schüttgutlagerfläche darzustellen. Der Betrieb muss dabei mindestens für eine Dauer von drei Jahren durch den Bieter durchgeführt worden sein. Die nachstehenden Angaben sind im Fall von Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für die Konzession ggf. erforderliche Erstinvestition aufbringen kann. Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten.
Tildelingskriterier
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- Innkjøper
- Tittel
- Vergabe Schüttgutfläche Hafen Bohmte
- Tilleggskoder
- Lokasjon
- Varighet
- 10 år
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