Brief

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) benötigt Dienstleistungen für eine generative KI-Plattform im Wert von maximal 226.000 EUR. Die Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern. Alle generierten Inhalte unterliegen der menschlichen Prüfung und Freigabe. Es müssen allgemeine, fallbezogene und besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen für den Landkreis und alle teilnehmenden Kommunen beträgt höchstens 2.500. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Preis (50 %) und Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog und Proof of Concept (50 %).

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Om anbudet

    Die zu beschaffende generative KI-Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern. Alle generierten Inhalte unterliegen dem Vorbehalt menschlicher Prüfung und Freigabe durch die jeweils zuständige Fachkraft. Dabei müssen allgemeine personenbezogene Daten, fallbezogene personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen unter dieser Rahmenvereinbarung – einschließlich des Landkreises und aller teilnehmenden Kommunen – beträgt höchstens 2.500. Bei Erreichen dieser Obergrenze werden keine weiteren Abrufe zugelassen.

    Kontakt telefon
    +49 4261983-0
    Kontakt e-post
    vergabe@lk-row.de
    Adresse
    Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)

Tildelingskriterier

    Beskrivelse

    Die SOLLTE-Kriterien und KANN-Kriterien sind in Anlage S – Scorecard (Excel) zusammengefasst. • SOLLTE-Kriterien werden qualitativ bewertet. • KANN-Kriterien werden lediglich mit „Ja/Nein“ erfasst und nicht bepunktet. Für jedes SOLLTE-Kriterium ist in Anlage S beschrieben: • welche Leistungsmerkmale bewertet werden, • welche Angaben der Bieter machen muss (z. B. Beschreibung, Liste, Konzept, Funktionsnachweis), • welche Ausprägungen zu 0 Punkten, 5 Punkten oder 10 Punkten führen. Die Bieter füllen Anlage S aus, ergänzen die geforderten Angaben und verweisen auf die entsprechenden Stellen im Angebot (z. B. Fachkonzept, Betriebskonzept, Schulungskonzept). Der AG bewertet auf dieser Grundlage jedes SOLLTE-Kriterium. Die Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Dieses Scorecard-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Die Scorecard umfasst ausschließlich SOLLTE-Kriterien. Jedes SOLLTE-Kriterium wird mit 0, 5 oder 10 Punkten bewertet: • 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder nicht hinreichend nachgewiesen • 5 Punkte: Kriterium teilweise oder in mittlerem Umfang erfüllt • 10 Punkte: Kriterium vollständig und in hoher Qualität erfüllt Die praktische Erprobung der angebotenen Lösung erfolgt im Rahmen eines Proof of Concept (PoC). Die Testblöcke, Aufgabenarten, Bewertungsmaßstäbe und internen Gewichtungen sind in Anlage P – PoC festgelegt. In Anlage P – PoC-A werden die konkreten Testfälle und die zu verwendenden Prompts für den PoC aufgeführt. Im PoC werden insbesondere folgende Aspekte geprüft: • Funktionalität der Plattform (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Übersetzung, Wissensbasisfunktionen), • Eignung der Modelle im Verwaltungskontext (z. B. Umgang mit Rechtstexten, Verwaltungssprache), • Bedienbarkeit und Administrierbarkeit, • Umsetzung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Jeder Testblock des PoC wird mit Punkten bewertet (z. B. 0 bis 10 Punkte). Die gewichtete Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Das PoC-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Stellt sich im PoC heraus, dass MUSS-Kriterien nicht erfüllt, kann der AG das Angebot aus der Wertung nehmen. Der PoC wird in mehreren Testblöcken durchgeführt (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Rechtstexte, Übersetzung, Wissensbasis, Usability, Datenschutz). Jeder Testblock wird mit Punkten zwischen 0 und 10 bewertet. Die einzelnen Blöcke werden intern unterschiedlich gewichtet. Beispielhafte Gewichtung (nur zur Illustration): • Block 1 – Texterstellung: 20 % • Block 2 – Zusammenfassung: 15 % • Block 3 – Rechtstexte: 25 % • Block 4 – Übersetzung/Transkription: 10 % • Block 5 – Wissensbasis/RAG: 20 % • Block 6 – Usability/Administration: 5 % • Block 7 – Datenschutz/Sicherheit: 5 % Die tatsächlichen Gewichtungen sind in Anlage P (PoC-Beschreibung) festgelegt.

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Tittel
Beschaffung einer generativen KI-Plattform
Estimert verdi
226 000,00 €
Tildelingskriterium 1
Preis
Preis
Tildelingskriterium 2
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Die SOLLTE-Kriterien und KANN-Kriterien sind in Anlage S – Scorecard (Excel) zusammengefasst. • SOLLTE-Kriterien werden qualitativ bewertet. • KANN-Kriterien werden lediglich mit „Ja/Nein“ erfasst und nicht bepunktet. Für jedes SOLLTE-Kriterium ist in Anlage S beschrieben: • welche Leistungsmerkmale bewertet werden, • welche Angaben der Bieter machen muss (z. B. Beschreibung, Liste, Konzept, Funktionsnachweis), • welche Ausprägungen zu 0 Punkten, 5 Punkten oder 10 Punkten führen. Die Bieter füllen Anlage S aus, ergänzen die geforderten Angaben und verweisen auf die entsprechenden Stellen im Angebot (z. B. Fachkonzept, Betriebskonzept, Schulungskonzept). Der AG bewertet auf dieser Grundlage jedes SOLLTE-Kriterium. Die Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Dieses Scorecard-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Die Scorecard umfasst ausschließlich SOLLTE-Kriterien. Jedes SOLLTE-Kriterium wird mit 0, 5 oder 10 Punkten bewertet: • 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder nicht hinreichend nachgewiesen • 5 Punkte: Kriterium teilweise oder in mittlerem Umfang erfüllt • 10 Punkte: Kriterium vollständig und in hoher Qualität erfüllt Die praktische Erprobung der angebotenen Lösung erfolgt im Rahmen eines Proof of Concept (PoC). Die Testblöcke, Aufgabenarten, Bewertungsmaßstäbe und internen Gewichtungen sind in Anlage P – PoC festgelegt. In Anlage P – PoC-A werden die konkreten Testfälle und die zu verwendenden Prompts für den PoC aufgeführt. Im PoC werden insbesondere folgende Aspekte geprüft: • Funktionalität der Plattform (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Übersetzung, Wissensbasisfunktionen), • Eignung der Modelle im Verwaltungskontext (z. B. Umgang mit Rechtstexten, Verwaltungssprache), • Bedienbarkeit und Administrierbarkeit, • Umsetzung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Jeder Testblock des PoC wird mit Punkten bewertet (z. B. 0 bis 10 Punkte). Die gewichtete Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Das PoC-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Stellt sich im PoC heraus, dass MUSS-Kriterien nicht erfüllt, kann der AG das Angebot aus der Wertung nehmen. Der PoC wird in mehreren Testblöcken durchgeführt (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Rechtstexte, Übersetzung, Wissensbasis, Usability, Datenschutz). Jeder Testblock wird mit Punkten zwischen 0 und 10 bewertet. Die einzelnen Blöcke werden intern unterschiedlich gewichtet. Beispielhafte Gewichtung (nur zur Illustration): • Block 1 – Texterstellung: 20 % • Block 2 – Zusammenfassung: 15 % • Block 3 – Rechtstexte: 25 % • Block 4 – Übersetzung/Transkription: 10 % • Block 5 – Wissensbasis/RAG: 20 % • Block 6 – Usability/Administration: 5 % • Block 7 – Datenschutz/Sicherheit: 5 % Die tatsächlichen Gewichtungen sind in Anlage P (PoC-Beschreibung) festgelegt.
Kvalifikasjonskrav 1

Der Bieter weist nach, dass er über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verfügt. Dies kann durch Angaben zum Jahresumsatz, zur Finanzierungsstruktur oder zur Risikoabsicherung erfolgen. Für etablierte Unternehmen ist ein Nachweis über die Umsatzentwicklung der letzten Jahre üblich. Jüngere Unternehmen legen entsprechende Unterlagen zur Kapitalausstattung, Finanzierung oder Versicherungsabsicherung vor, aus denen die Leistungsfähigkeit hervorgeht.

Tidslinje

Se aktive konkurranser som ligner