Die Stuttgarter Straßenbahnen AG benötigt Dienstleistungen zur Erneuerung ihres Fahr-Umlauf- und Dienstplanungssystems in Stuttgart. Ziel ist die weitere Digitalisierung und Automatisierung bestehender Prozesse, die Ablösung des aktuellen Planungssystems und die Ergänzung fehlender Funktionen durch ein neues Tool. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität (Lastenheft und Konzepte 30%, Proof of Concept 30%) und Preis (40%). Bewerber müssen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 5 Millionen Euro in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung oder Cloud Services nachweisen und eine branchenübliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden sowie 1.000.000 Euro für Vermögensschäden vorweisen. Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in der Fahr-, Umlauf- und Dienstplanung eines einzelnen Verkehrsbetriebs erforderlich, die sich auf die aktuelle Hauptversionsrelease des Systems beziehen und in produktiver Nutzung sind. Mindestens zwei Projekte müssen die Fahr-, Umlauf- und Dienstplanung von mindestens einem ÖPNV-Betriebszweig abbilden, zwei Projekte die Dienstplanoptimierung und ein Projekt die Umlaufoptimierung. Mindestens eines der Projekte muss die Umlaufoptimierung von E-Bussen umfassen und mindestens zwei Projekte müssen den Betrieb der Software als Hosted-Service abbilden. Zwei Referenzen müssen zudem einen ÖPNV-Betriebszweig mit mindestens 130 Schienenfahrzeugen oder Bussen abdecken, und eine Referenz einen Betriebszweig mit mindestens 60 Schienenfahrzeugen oder Bussen. Das Projektteam muss aus mindestens drei Personen bestehen, die die Rollen Projektleitung/Key Account Management, Analyst (Einführungsspezialist für Software) und Analyst (Betriebsspezialist für Software) abdecken und die Leistungserbringung vor Ort in Stuttgart während der Einführungs- und Hypercare-Phase gewährleisten können.
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- Zentrale kaufmännische Services
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- +49 71178850
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- einkauf@ssb-ag.de
- Adresse
- Schockenriedstraße 50, 70565 Stuttgart
Die gegenwärtigen Prozesse weiter zu digitalisieren und zu automatisieren, das bestehende Planungssystem abzulösen und den Funktionsumfang eines neuen Tools, um die fehlenden Komponenten zu ergänzen.
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- Erneuerung Fahr-Umlauf und Dienstplanungssystem
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Preis
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. 2) Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden. Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen. Vorlage einer Eigenerklärung, dass der SSB Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister eingehalten wird. 3) Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt. Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen: Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 4) Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Pkt. 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu die Anlagen zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen. Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Der AG stellt hierzu die Anlagen zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung zu stellen. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bewerber mindestens drei folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen, welche die Fahr-, Umlauf und Dienstplanung eines einzelnen Verkehrsbetriebs abdecken. Grundsätzlich gilt, dass alle genannten Referenzen, mit allen jeweiligen Eigenschaften in produktiver Nutzung beim Kunden sein müssen. Die Referenzen dürfen sich nur auf die aktuelle Hauptversionsrelease des Systems beziehen. Grundsätzlich sind nur Referenzen zulässig, die bei Auftraggebern aus dem Europäischen-Raum erbracht wurden. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Bei den Referenzen sind Kontaktdaten des Kunden für eine mögliche Rückfrage des AG anzugeben. Weitere Mindestanforderungen Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Referenzen aus den folgenden Bereichen gefordert: 1. Realisierung von mindestens zwei Projekten, welche jeweils die Fahr-, Umlauf und Dienstplanung mindestens eines ÖPNV1-Betriebszweiges abbilden 2. Realisierung von mindestens zwei Projekten, welche die Dienstplanoptimierung mindestens eines ÖPNV-Betriebszweiges abbilden 3. Realisierung von mindestens einem Projekt, welche die Umlaufoptimierung mindestens eines ÖPNV-Betriebszweiges abbildet 4. Mindestens eines der Projekte muss die Umlaufoptimierung von E-Bussen (batterieelektrisch betrieben) abbilden 5. Mindestens zwei der Projekte müssen den Betrieb der Software für die Fahr-, Umlauf-und Dienstplanung sowie die Optimierung von Dienstplänen als Hosted-Service (Non-Premise-Lösung) abbilden. Mindestens zwei für die Punkte 1-5 eingereichte Referenzen müssen zudem je nach ÖPNV-Betriebszweig (a oder b) folgende Anforderungen erfüllen: o a) Anzahl Schienenfahrzeuge (Straßen-, Stadtbahn, Tram): mind. 130 o b) Anzahl Busse: mind. 130 • Mindestens eine für die Punkte 1-5 eingereichte Referenz muss zudem je nach ÖPNV-Betriebszweig (a oder b) folgende Anforderungen erfüllen: o a) Anzahl Schienenfahrzeuge (Straßen-, Stadtbahn, Tram): mind. 60 o b) Anzahl Busse: mind. 60 Referenzen mit mindestens 130 Fahrzeugen belegen, dass der Teilnehmer bereits erfolgreich Systeme in einer mit dem Beschaffungsgegenstand vergleichbaren betrieblichen Komplexität eingeführt und produktiv betrieben hat. Die Anforderung ist erforderlich, um die technische und fachliche Leistungsfähigkeit der Bieter bewerten zu können. Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die Formblätter 2.3.1 des Teilnahmeantrags je Referenz auszufüllen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung und Qualität des eingesetzten Personals ist durch den Bewerber das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam zu benennen, welches die nachfolgend genannten Rollen umfasst. Je Rolle ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Anforderungen nachzuweisen. Allgemeine Anforderungen Es muss ein Team aus mindestens drei Personen und den nachfolgend genannten Rollen benannt werden, um die Vertretbarkeit während des Projektes sicherzustellen. - Projektleitung / Key Account Management - Analyst*in (Einführungsspezialist*in für Software) - Analyst*in (Betriebsspezialist*in für Software) Die Leistungserbringung vor Ort in Stuttgart ist durch die benannten Personen zumindest für die Zeit der Einführungsphase sowie die Hypercare-Phase zu gewährleisten. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen beschrieben.
Der Auftragnehmer hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftung spätestens bei Auftragserteilung nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits) zu nennen. Die Deckungssumme je Schadenereignis pauschal für Personen-Sachschäden im Rahmen der Betriebshaftpflicht muss mindestens EUR 5.000.000 betragen. Bei Vermögenschäden muss die Versicherungssumme mindestens 1.000.000,00 € betragen.
Die Wirtschaftlichkeit der einzuführenden Softwarelösung stellt für den Auftraggeber ein wesentliches und vorrangiges Zuschlagskriterium dar. Als Mindestbewertungspreis wird eine Netto-Einsparung von 1.200.000€ festgelegt. Ein Angebot muss einen Netto-Wirtschaftlichkeitswert (PAng) von mindestens 1.200.000 € erreichen. Angebote, die diesen Wert nicht erreichen, sind wirtschaftlich nicht ausreichend und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der Ausschluss erfolgt zwingend; ein Ermessensspielraum besteht nicht. Neben der wirtschaftlichen Mindestanforderung gilt die im Proof of Concept festgelegte Mindestanforderung von mindestens vier einzusparenden Diensten als zwingendes Ausschlusskriterium. Der Zuschlag wird auf das nach den Zuschlagskriterien insgesamt wirt- schaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Ein Anspruch der Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Erreicht kein Angebot die wirtschaftliche Mindestanforderung, kann ein Zuschlag nicht erteilt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn keines der Angebote eine wirtschaftliche Beschaffung/Umsetzung ermöglicht. Ein Anspruch der Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen beschrieben.
Der Bewerber muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro im Bereich IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung oder Cloud Services erzielt haben. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von testierten Jahresabschlüssen oder Bescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters.
siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb