Persontransporttjenester
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) benötigt Schienenpersonennahverkehrsdienste für die Linie München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof Hbf (RE 2) in Ostbayern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren, beginnend im Dezember 2028 und endend im Dezember 2043, und umfasst jährlich etwa 2,17 Millionen Zugkilometer. Der zukünftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 AEG zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird, und über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
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- Kontakt telefon
- 0897488250
- Kontakt e-post
- ausschreibung@bahnland-bayern.de
- Adresse
- Boschetsrieder Str. 69, 81379 München
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 2,17 Mio. Zugkilometern pro Jahr (vsl. 12/2028 – 12/2043) auf folgender Linie: München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof Hbf (RE 2). Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2043, am 12.12.2043. Die Leistungszeit beträgt demnach 15 Jahre ab Betriebsaufnahme. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Es wird eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung der Neufahrzeuge angeboten. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Kvalifikasjonskrav
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird.
Der künftige Auftragnehmer muss über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Bieter haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Tildelingskriterier
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- Tittel
- Expressverkehr Ostbayern (EVO)
- Tilleggskoder
- Lokasjon
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