Anleggs- og infrastrukturbygging
Die Stadt Herzogenaurach benötigt Dienstleistungen zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, einschließlich der Überlassung von Arbeitnehmern gemäß AÜG und der Bereitstellung der Technik für die Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs sowie des Innendienstes. Ziel ist die Prävention und Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr. Die Dienstleistungen sollen im Landkreis Erlangen-Höchstadt erbracht werden.
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- Kontakt navn
- Kontaktstelle Stadt Herzogenaurach
- Kontakt telefon
- +49 9132 901-0
- Kontakt e-post
- bauamt@herzogenaurach.de
- Adresse
- Marktplatz 11, 91074 Herzogenaurach
Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit dem zuständigen Polizeipräsidium Mittelfranken. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich der Durchführung des Innendienstes zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr ausgeschrieben.
Kvalifikasjonskrav
Tildelingskriterier
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- Innkjøper
- Tittel
- Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026
- Lokasjon