Brief

Arkitekttjenester

Die Hansestadt Havelberg benötigt Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde Havelberg, das 14.916 Hektar umfasst und die Darstellung von Sondergebieten für Windenergie (ca. 759 ha) und Freiflächenphotovoltaikanlagen (ca. 89 ha) beinhaltet. Die Dienstleistungen sollen in Stendal erbracht werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis (40%), Organisation und Erfahrung des Projektteams (30%) sowie Herangehensweise und Terminplan (30%). Als Qualifikationsanforderungen muss die Projektleitung die Berufsbezeichnung Stadtplaner tragen oder berechtigt sein, in Deutschland als solcher tätig zu werden, nachgewiesen durch Eintragung in die Architektenkammer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug. Zudem ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert je Schadensfall) nachzuweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, die Leistungen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) gemäß § 18 HOAI umfassen, wobei die erste Referenz eine Neuaufstellung und die zweite Referenz eine Neuaufstellung oder Änderung betreffen muss, jeweils mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3, und nach dem 01.01.2010 begonnen und bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein müssen.

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Om anbudet

    Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Mit Datum vom 28.11.2024 fasste der Stadtrat der Hansestadt Havelberg den Beschluss zur Aufstellung eines gesamträumlichen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg. Das Plangebiet des Flächennutzungsplans umfasst eine Größe von insgesamt 14.916 Hektar. Innerhalb dieses Plangebietes ist unter anderem die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergienutzung (ca. 759 ha) und Freiflächenphotovoltaikanlagen (ca. 89 ha) als potenzielle Eignungsflächen geplant. Zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg mit einem Plangebiet von insgesamt 14.916 Hektar wird dieses europaweite VgV-Verfahren durchgeführt. Die Hansestadt Havelberg in der heutigen Ausdehnung entstand durch die Eingemeindung der ehemals selbständigen Gemeinden Jederitz, Nitzow, Vehlgast-Kümmernitz am 01.01.2002 und Garz, Kuhlhausen und Warnau am 01.01.2005. In der Einheitsgemeinde leben 6.424 Einwohner (Stand 30.11.2025), womit das Plangebiet mit 43,4 Einwohnern je km² sehr dünn besiedelt ist. Derzeit sind im Gebiet 2 Flächennutzungspläne wirksam: - Flächennutzungsplan der Stadt Havelberg (1993) - Flächennutzungsplan der Ortschaft Nitzow (1991) Die wirksamen Flächennutzungspläne sind über 30 Jahre alt und berücksichtigen bisher kein einheitliches, die gesamte Einheitsgemeinde umfassendes Planungskonzept. Zudem sind die darin enthaltenen Planungsziele aufgrund des demografischen Wandels teilweise nicht mehr umsetzbar. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die gesamte Einheitsgemeinde ist somit städtebaulich unbedingt erforderlich. Neben der Anpassung an die geänderten städtischen Gebietsstrukturen, den demografischen Wandel und den Klimaschutz ist auch die Sicherung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Entwicklungsflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie die Berücksichtigung der Aspekte der Förderung erneuerbarer Energien ein zentrales Anliegen. Das im Jahr 2021 fortgeschriebene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) 2035 der Hansestadt Havelberg beinhaltet hierzu unter anderem strategische Leitlinien und Empfehlungen.

    Kontakt telefon
    +49 341 238 203 00
    Adresse
    Markt 1, 39539 Havelberg

Kvalifikasjonskrav

    Als Berufsqualifikation seitens der Projektleitung wird der Beruf des Stadtplaners gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.

    Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und - mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) - je Schadensfall 2-fach maximiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

    Die Referenz muss eine Leistung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) im Sinne des § 18 HOAI in Verbindung mit Anlage 2 zur HOAI betreffen. Die Leistung muss sich auf eine Neuaufstellung bezogen haben und sämtliche wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 umfassen. Die Leistung muss nach dem 01.01.2010 begonnen worden sein und spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein.

    Die Referenz muss eine Leistung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) im Sinne des § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zur HOAI betreffen. Die Leistung muss sich auf eine Neuaufstellung oder Änderung bezogen haben und sämtliche wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 umfassen. Die Leistung muss nach dem 01.01.2010 begonnen worden sein und spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein.

Tildelingskriterier

    Beskrivelse

    Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

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Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg
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