Beskrivelse
Im Rahmen des qualitativen Zuschlagskriteriums wird die konkrete im Angebot verschriftlichte Personalstruktur, d.h. die Teamorganisation, aber auch die Qualität des konkret angebotenen Durchführungspersonals (einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation und Teamzugehörigkeit) bewertet. Dazu ist eine Präsentation zu erstellen. Der Bieter hat in seiner Präsentation die Möglichkeit, die Art und Weise des Vorgehens zur Erfüllung des abgeforderten Leistungsbildes darzustellen. Die Präsentation darf 45 Minuten nicht überschreiten und ist durch das Prüfungsteam durchzuführen. Die Vorstellung und Erläuterung fließen in die Bewertung mit ein. In der Präsentation ist durch den Bieter auf folgende Inhalte einzugehen: Erfahrung bei der Durchführung von kaufmännischen und IT-Revisionsprüfungen sowie Revisionsprüfungen immobilienwirtschaftlicher Prozesse der Bestandsbewirtschaftung und des Grundstückwesens Zusätzliche Erfahrung bei der Prüfung von Governance-Themen (Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Datenschutz und Compliance) Anwendung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes. Damit einhergehend soll der Bieter den Nachweis führen, wie und welches Qualitätsniveau der auszuführenden Leistungen durch das von ihm angebotene Personal sichergestellt werden. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die vom Bieter abgehaltene Präsentation eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Projektablauf erwarten lässt. Die Bewertung (relative Bewertung) der vom Bieter abgehaltenen Präsentation durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung.
Evalueringsmetode
Die Bewertung (relative Bewertung) der vom Bieter abgehaltenen Präsentation durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. Die Punktevergabe erfolgt wie folgt:
* 40 Punkte: Hervorragende Darstellung: Die Leistung entspricht in besonderem Maße der Leistungserwartung.
* 32 Punkte: Sehr gute Darstellung: Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung.
* 24 Punkte: Gute Darstellung: Die Leistung entspricht der Leistungserwartung.
* 16 Punkte: Befriedigende Darstellung: Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwartung.
* 8 Punkte: Ausreichende Darstellung: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch der Leistungserwartung.
* 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung