Brief

Der Verband Region Stuttgart benötigt Eisenbahnverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und zwei Regionalbahnlinien für 15 Jahre. Die Dienstleistungen sollen in Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis erbracht werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots, wobei der Preis mit 80 % und die Qualität der angebotenen Leistung mit 20 % gewichtet werden. Die Fahrzeuge werden von einer noch zu bestimmenden öffentlichen Einrichtung finanziert und bereitgestellt, wobei bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge (Typ ET 430) und vom Auftragnehmer zu beschaffende Neufahrzeuge vorgesehen sind.

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Om anbudet

    Der Verband Region Stuttgart ("Aufgabenträger") beabsichtigt als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a und b GVRS, Eisenbahnverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und zwei Regionalbahnlinien zu vergeben. Der Aufgabenträger fordert zur Angebotsabgabe auf und wird den Zuschlag erteilen. Mit dem Zuschlag schließt der Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag mit dem obsiegenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU"). Eine vom Aufgabenträger noch zu bestimmende Einrichtung der öffentlichen Hand ("Auftraggeber" im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung) wird die für den Betrieb der Verkehre benötigten Fahrzeuge finanzieren und beistellen. Hierbei handelt es sich um voraussichtlich bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge (Typ ET 430) und vom EVU mit einem Finanzierungsmodell zu beschaffende Neufahrzeuge. Dieser Dritte wird dem Vergabeverfahren als Auftraggeber beitreten, nachdem feststeht, um wen es sich konkret handelt.

    Kontakt navn
    Daniel Deubel
    Kontakt telefon
    +49 711 22759-66
    Adresse
    Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart

Tildelingskriterier

    Beskrivelse

    - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.

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    Beskrivelse

    - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.

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Tittel
S-Bahn Stuttgart
Tilleggskoder

Ingen tilleggskoder fra innkjøper …

Varighet
180 måneder
Tildelingskriterium 1
Preis der angebotenen Leistung
- vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.
Tildelingskriterium 2
Qualität der angebotenen Leistung
- vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.
Kvalifikasjonskrav 1

Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen. b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. c) Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

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