Brief

Programvareprodukter og lisenser

Die BG Kliniken IT-Services GmbH benötigt einen Rahmenvertrag für eine Schulmanagementsoftware, einschließlich Pflege, Schulungen, Migration von Altdaten, Implementierung und Lizenzierung der Software. Die Dienstleistungen sollen in Berlin erbracht werden und der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren.

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Om anbudet

    Ein Rahmenvertrag über eine Schulmanagementsoftware - Pflege inkl. Schulungen, Migration von Altdaten, Implementierung und Lizensierung der Software.

    Kontakt telefon
    040 73061832
    Adresse
    Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin

Kvalifikasjonskrav

    Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB vor. Sollte ein zwingender Ausschlussgrund vorliegen, sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.

    Es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor. Sollte ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegen, sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.

    Das Unternehmen des Bewerbers gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Zudem gehören die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

    Das Unternehmen des Bewerbers ist nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden. Es ist kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt.

    Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers.

    Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers.

Tidslinje

Se aktive konkurranser som ligner