Brief

Programvareprodukter og lisenser

Dataport AöR benötigt die Lieferung und Lizenzierung einer Schwachstellenscanner-Software, inklusive Integrations- und Pilotierungsleistungen (mit Schulung), fachlicher und technischer Betriebsunterstützung sowie Pflege, Wartung und Consulting für eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Leistungen sollen in Rendsburg-Eckernförde erbracht werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog. Als Qualifikationsanforderung ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, bei dem mindestens 20.000 Systeme in einem vergleichbaren Umfeld (z.B. öffentliche Verwaltung, Banken, IT-Serviceprovider) angeschlossen wurden.

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Om anbudet

    Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben: Lieferung und Lizensierung einer „Schwachstellenscanner“ Software; Erbringung von Leistungen zur Integration und Pilotierung (inkl. Schulung); Fachliche und technische Betriebsunterstützung durch Supportleistungen für die Software; Pflege, Wartung und Consulting der gelieferten Software während der Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

    Kontakt telefon
    +49 43132950
    Adresse
    Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz

Tildelingskriterier

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Innkjøper
Tittel
Schwachstellenscanner
Varighet
3 år
Tildelingskriterium 1
Preis
Preis
Tildelingskriterium 2
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Kvalifikasjonskrav 1

Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. - Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar • wenn es den sich aus Ziffer 3.1 Teil A - Teilnahmeunterlage ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Mindestens in jedem Referenzprojekt 20.000 Systeme angeschlossen wurden und • in einem vergleichbaren Umfeld (Öffentliche Verwaltung, Banken, Versicherungen, IT-Serviceprovider, KRITIS-Betreiber, etc.). Eine Referenzimplementierung aus einem anderen Bereich kann alternativ als Nachweis genutzt werden, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass das Umfeld in Bezug auf die Sicherheitsrahmenbedingungen vergleichbar ist. - Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten läuft • die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen, bzw. verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht vorzeitig beendet worden ist. - Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin: Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1 vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 1 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1 vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

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