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Rekruttering og bemanning

Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) zur Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen

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Om anbudet

    Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) zur Beschaffung von ArbeitnehmerüberlassungsleistungenHovedtrekkene i prosedyrenEinrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems

    Kontakt telefon
    +49 711891040
    Adresse
    Burgenlandstr. 33, 70469 Stuttgart

Kvalifikasjonskrav

    Der Bewerber muss im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sein, in dem er ansässig ist.

    Es dürfen keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, müssen die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB führen, nachgewiesen werden.

    Der Bieter muss Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse sowie die Umsatzsteuer-ID angeben.

    Der Bieter muss den Unternehmenszweck und Schwerpunkt des Unternehmens angeben.

    Der Bieter muss die Berufsfelder/Berufsbereiche auflisten, in denen Arbeitnehmerüberlassung angeboten wird.

    Die in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en müssen an der Zeiterfassung der Auftraggeberin teilnehmen und die Leistungsnachweise mittels Ausdruck aus dem Zeiterfassungssystem erfolgen.

    Die in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en müssen im Falle einer Zuschlagserteilung mit dem Muster Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sein, die Anlage ausfüllen und vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben werden.

    Der Bieter muss die Kontaktdaten des Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheitsbevollmächtigten (m/w/d) angeben, über welchen - im Falle einer Notwendigkeit - die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet.

    Der Bieter muss angeben, ob er gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört.

    Der Bieter muss die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 1 AÜG nachweisen.

    Die Erlaubnis gemäß § 1 AÜG muss während der gesamten Laufzeit des DBS vorhanden sein, bzw. sofern in diesem Zeitraum eine Verlängerung der Erlaubnis erteilt wird, diese unverzüglich der BITBW vorgelegt werden.

    Der Bieter muss erklären, ob für ihn ein Ausnahmetatbestand nach § 8 Abs. 2 AÜG vom grundsätzlich geltenden Gleichstellungsgrundsatz Equal-Treatment / Equal-Pay (vgl. § 8 Abs. 1 AÜG) zutrifft sowie ggf. bestätigen, dass die eingesetzten Mitarbeiter (m/w/d) (Leiharbeitnehmer (m/w/d)) mindestens Gehalt nach TV-L entsprechend der Entgeltgruppe der beschriebenen Tätigkeit beziehen und die Einstufung entsprechend ihrer einschlägigen Berufserfahrung erfolgt.

    Der Bieter muss erklären, dass die aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden, insbesondere die Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts.

    Der Bieter muss eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU nachweisen.

    Die Versicherung darf bis zum Ablauf des DBS nicht gekündigt werden und für den Leistungszeitraum muss ein Versicherungsschutz bestehen bleiben.

    Über das Vermögen des Bieters darf nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden sein.

    Das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden.

    Der Bieter muss der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachkommen.

    Der Bieter darf keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. es dürfen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.

    Weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft dürfen auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen.

    Der Bieter muss die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhalten.

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Tittel
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das dynamische Beschaffungssystem zur Überlassung von Leiharbeitnehmern (m/w/d)
Estimert verdi
60 000 000,00 €

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