Die DB InfraGO AG benötigt Oberbauinstandsetzungsleistungen für Gleise und Weichen, Bahnübergänge sowie Schweiß- und Schleifarbeiten in ganz Deutschland, aufgeteilt in 132 Vergabelose, mit einem maximalen Gesamtwert von 1.242.742.973 EUR. Die Vergabe erfolgt über Rahmenvereinbarungen, wobei jedes Vergabelos von mehreren Auftragnehmern besetzt wird, basierend auf der Anzahl der angebotenen "Bauspitzen". Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium Preis (100 %). Bewerber müssen eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 abgeben.
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- Kontakt navn
- Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, FE.EI 42
- Kontakt telefon
- +49 221-141-71442
- Kontakt e-post
- nils.martin@deutschebahn.com
- Adresse
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Oberbauinstandsetzung in Gleisen der DB InfraGO AG - Fachlos 1 Kleine Instandsetzung Gleise und Weichen, Fachlos 3 BÜ-Arbeiten, Fachlos 4 Schweiß- und SchleifarbeitenHovedtrekkene i prosedyrenGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen für Oberbauinstandsetzungsleistungen der DB InfraGO AG ab dem Geschäftsjahr 2028. Ausgeschrieben werden die Fachlose „Kleine Oberbauinstandsetzung“, „Kleine Instandsetzung Bahnübergänge“ sowie „Schweißtechnische Arbeiten“. Die Leistungen werden aus Gründen der Mittelstandsfreundlichkeit auf insgesamt 132 Vergabelose auf Netzebene aufgeteilt. Die Vergabelose werden insgesamt auf 6 zeitgleich veröffentlichte Ausschreibungswellen verteilt. Dabei werden 2 Ausschreibungen (SIMAP #41478 Vergabelos 6.11.1 Freiburg 1 und SIMAP #41508 Vergabelos 6.12.1 Freiburg 2 auf schweizer Gebiet) auf der Plattform Simap veröffentlicht und die Angebote für diese Vergabelose müssen entsprechend dort eingereicht werden. Die Angebotsfristen enden zeitlich gestaffelt. Ziel ist es, insbesondere mittelständischen Unternehmen eine bessere Kapazitäts- und Angebotsplanung zu ermöglichen. Jedes Vergabelos wird durch mehrere Auftragnehmer besetzt. Grundlage hierfür ist das vom Auftraggeber definierte Kapazitätsmodell der sogenannten „Bauspitzen“. Jeder Bieter hat im Angebot verbindlich anzugeben, wie viele Bauspitzen er im jeweiligen Vergabelos gleichzeitig bereitstellen kann. Die Angabe der Bauspitzen ist ein zwingender Bestandteil des Angebots. Angebote ohne entsprechende Angabe werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber schließt je Vergabelos so viele leistungsverpflichtende Rahmenverträge mit Mindestvergütung ab, bis der definierte Bedarf an Bauspitzen vollständig gedeckt ist. Darüber hinaus werden, soweit ausreichend geeignete Angebote vorliegen, bis zu zwei weitere Bieter als Rückfallebene in Form von Machbarkeitsverträgen ohne Mindestvergütung und ohne Leistungspflicht gebunden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium Preis (Gewichtung 100 %). Grundlage der Wertung ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit den vorgegebenen Wertungsmengen. Die Wertungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit den vorgegebenen Mengen unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe. Die tatsächlichen Abrufmengen können von den Wertungsmengen abweichen; aus den angegebenen Mengen entsteht kein Anspruch auf tatsächliche Beauftragung. Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung richtet sich nach der wirtschaftlichen Rangfolge der Angebote. Beginnend mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot werden Zuschläge so lange erteilt, bis der durch den Auftraggeber festgelegte Bedarf an Bauspitzen im jeweiligen Vergabelos vollständig erreicht ist. Für leistungsverpflichtende Rahmenverträge wird eine Mindestvergütung vereinbart. Die Verteilung der Mindestvergütung erfolgt anhand der Anzahl der bezuschlagten Bauspitzen sowie der jeweiligen Angebotspreise nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Die Ausschreibungen basieren bundesweit auf einheitlichen Vertrags- und Vergabeunterlagen. Unterschiede bestehen im Wesentlichen in den jeweiligen Mengengerüsten der Vergabelose. Fragen sind ausschließlich über die jeweiligen Frage-/Antwortforen der Vergabeplattform einzureichen. Verfahrensübergreifend relevante Fragen werden in allen Angebotswellen veröffentlicht, um Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Preisnachlässe sind zulässig, müssen jedoch im Angebot ausgewiesen werden und werden im Zuschlagsfall auf sämtliche Einheitspreise des jeweiligen Vergabeloses angewendet. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Deutschen Bahn. Jedem Angebot sind die geforderten Nachweise sowie die Angaben zu den angebotenen Bauspitzen beizufügen Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen sie bitte der Anlage 0.0.0-Infoschreiben zur OBIS2028 Ausschreibung und 0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.
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- Leistungen zur Oberbauinstandsetzung in Gleisen/Weichen der DB InfraGO AG - 2. Vergabewelle
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- Kassel, Kreisfreie Stadt
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- 1 242 742 973,00 €
- Tildelingskriterium 1
- Kvalifikasjonskrav 1
Preis
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/026ce5d3-755f-4913-94f0-78aed6a68d4b/suitabilitycriteria