Persontransporttjenester
Die Stadtwerke Bielefeld GmbH benötigt Dienstleistungen für Omnibusfahrten als Stadt-Bahn-Ersatzverkehr zur Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp in Bielefeld. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der die Leistungen in den Herbstferien 2026 abgerufen werden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, eine Kfz-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug mit mindestens 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (davon 15 Mio. EUR pro Person), mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über eine Fahrleistung von mindestens 15.000 km und einen Leistungszeitraum von mindestens 2 Wochen (Linienverkehre, Schienenersatzverkehre oder ähnliches), eine Eigenerklärung, dass alle Mitarbeiter des Auftragnehmers auf einem deutschen Sprachniveau von B2 kommunizieren können, sowie eine Eigenerklärung, dass die Fahrzeuge nicht älter als zwölf Jahre sind und mindestens die EURO 6 Norm erfüllen. Des Weiteren muss die Befähigung zur Berufsausübung nachgewiesen werden, Ticketverkäufe des Westfalentarifs bargeldlos über im Fahrzeug verbaute Technik erfolgen können und ein unmittelbarer Zugriff zur betrieblichen Überwachung und Steuerung der eingesetzten Fahrzeuge (Echtzeit-Fahrzeugpositionen, Verspätungs- und Statusinformationen, Fahrzeugidentifikation, Kommunikation zwischen Verkehrszentrale und Fahrzeug) gewährleistet sein.
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- Kontakt telefon
- 0521-5190
- Kontakt e-post
- einkauf@stadtwerke-bielefeld.de
- Adresse
- Otto-Brenner-Str. 242, 33604 Bielefeld
Durchführung von Omnibusfahrten als Stadt-Bahn-Ersatzverkehr für die Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp
Kvalifikasjonskrav
Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO).
Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 SektVO).
Unternehmensdarstellung / Firmenprofil
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB
Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen i. H. v. mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr.
Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug mit Deckungssummen i. H. v. mindestens 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, davon für Personenschäden mindestens 15 Mio. EUR je geschädigte Person.
Nachweis, dass die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet worden sind.
Nachweis von mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistung erwarten lässt. Eine Referenzleistung gilt als vergleichbar, wenn Sie mindestens über 15.000km Fahrleistung geht und einen Leistungszeitraum von mindestens 2 Wochen hat. Als Referenzleistungen können Linienverkehre, Schienenersatzverkehre oder ähnliche Referenzen genutzt werden.
Angaben zu Nachunternehmen/Eignungsleihe (soweit zutreffend).
Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend).
Eigenerklärung NRW-Sanktionspaket 5-EU
Alle Mitarbeitende des Auftragnehmers müssen auf einem deutschen Sprachniveau von B2 (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen - GER) kommunizieren können.
Die Fahrzeuge des AN dürfen zu keinem Zeitpunkt älter als zwölf Jahre sein. Die Fahrzeuge müssen alle mindestens die EURO 6 Norm erfüllen.
Der Bieter muss die Voraussetzungen gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen oder über eine entsprechende nationale Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verfügen oder einen anderen geeigneten Nachweis erbringen, der die Befähigung zur Berufsausübung nachweist, jeweils bezogen auf das jeweilige Los.
Ticketverkäufe des Westfalentarifs über bereits im Fahrzeug verbaute Technik im Auftrags des Auftraggebers bargeldlos erfolgen kann.
Es ist dem AG jederzeit eine betriebliche Überwachung und Steuerung der eingesetzten Fahrzeuge zu ermöglichen. Hierzu muss ein unmittelbarer Zugriff zum Erlangen der erforderlichen Daten bereitgestellt werden. Dies kann durch bereits eingebaute Technik des ITCS ermöglicht werden oder durch einen Zugriff und Leserecht des Auftraggebers auf die Systeme des Auftragnehmers mit nachfolgenden Möglichkeiten gewährt werden: Echtzeitübermittlung der aktuellen Fahrzeugpositionen, Übermittlung von Verspätungs- und Statusinformationen der eingesetzten Fahrzeuge, Möglichkeit der eindeutigen Fahrzeugidentifikation und Zuordnung zu Umläufen und Fahrten, Bereitstellung von Anmelde- bzw. Fahrzeugdaten, damit Fahrzeuge eindeutig in der Betriebsüberwachung erkannt werden können, Möglichkeit der direkten betrieblichen Kommunikation zwischen Verkehrszentrale und Fahrzeug bzw. Fahrpersonal, Bereitstellung der Daten über eine marktübliche Schnittstelle bzw. über einen webgestützten Leitstellenzugang, Datenbereitstellung während der gesamten Betriebszeit in Echtzeit.
Tildelingskriterier
Beskrivelse
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- Rahmenvereinbarung über den Abruf von SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld für die Herbstferien 2026
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